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Thema: Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

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  1. #1
    Semi Pro Avatar von dapalme
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    Standard Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Computerbase
    Wie aus dem seit kurzem im Volltext vorliegenden Urteil der 24. Zivilkammer des LG Hamburg hervorgeht, das sich mit dem „Supernature“-Fall befasste, haftet der Forenbetreiber in vollem Umfang und auch ohne Kenntnis für die auf seiner Plattform getätigten Äußerungen.

    Der Fall des „Supernature“-Forums, dessen Inhaber Martin Geuß vor einem Jahr eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung einreichte, bewegte seit dem die deutsche Forenlandschaft. Ein ungünstiges Urteil für Betreiber entsprechender Online-Portale, wie sie auch ComputerBase anbietet, käme einem Fluch gleich, da Forenbetreiber für jeden Beitrag auf ihrer Online-Plattform haftbar gemacht werden könnten. Bereits Anfang dieses Jahres war der Prozessausgang abzusehen und fiel denkbar ungünstig für Martin Geuß aus, der zwar zu 5/6 Recht zu bekommen schien, im entscheidenden Punkt der Verhandlung jedoch verlor. So nahm das Gericht Bezug auf die sechs ursprünglich in der Abmahnung gegen des Forum angeführten Beiträge, die seinerzeit als rufschädigend deklariert wurden. Fünf dieser Postings wurden als rechtmäßig anerkannt, eines jedoch habe den Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.

    Da dieser Kommentar über das Supernature-Forum verbreitet wurde, müsse sich Martin Geuß rechtlich als Störer bezeichnen lassen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Forenbetreiber keine Kenntnis von den auf seiner Plattform geäußerten Postings habe und unabhängig davon, ob er selbst den Eintrag verfasste oder nicht, heißt es. Juristisch fragwürdig ist in diesem Zusammenhang die Urteilsbegründung, deren Leitsätze bereits verwundern:

    Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 –Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall):
    1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.

    2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.

    3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.

    Demnach könnte sich ein Forenbetreiber allenfalls von einem Posting distanzieren, in dem er sich konkret zu diesem äußert. Pauschale Äußerungen sind rechtlich nicht relevant. Dass sich diese Regelung jedoch aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 54 RfStV) ergibt, nach welchem laut 3. gewertet wurde, ist erstaunlich. Mit dieser Erklärung geht das Gericht nämlich davon aus, dass es sich bei einem Internetforum um ein journalistisch-redaktionell geführtes Angebot handele, bei dem Inhalte auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssten. Zudem ist die per Urteil verhängte Gleichstellung eigener und fremder Meinungsäußerungen juristisch in Frage zu stellen.

    Bisher ist noch nicht bekannt, ob die Parteien gegen das Urteil vorgehen werden.
    Das hab ich gerade gefunden und ich frage mich jetzt ernsthaft ob die deutschen gerichte usw nich was besseres zu tun haben als Solch dämlichen gesetze raus zu bringen und damit alles möglich in frage stellen was mit rede freiheit usw zu tun hat. Somit könnten wirklich einige Foren usw geplättet werden. Das regt mich ja echt schon wieder auf wenn ich sowas lese. *kotz

    Also leute past demnächst auf was ihr schreibt sonst haben wir nich mehr viel von unseren geliebten Crysis-HQ forum


  2. #2
    Erfahrener User
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    Standard

    OMG!!!

    Was soll das denn? Für mich ist das hier schon lange keine Demokratie mehr.
    Ich finde es aber besonders schlimm wenn die, die über das Ganze richten gar keine Ahnung haben.

    ... ich frag mich echt was das für Menschen sein müssen, die auf so was kommen.

    Was wurde denn in dem Forum geschrieben? Bestimmt war es wieder nur so ne Kleinigkeit.

  3. #3
    Erfahrener User Avatar von Martin80
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    Standard

    Yo, soviel zum Thema freie Meinungsäußerung bzw. freie und unabhängige Medien. Wie geil. Es ist doch unmöglich, alle Beiträge auf ihre rechtliche Korrektheit zu prüfen, es sei denn die Beiträge können erst durch den Admin freigegeben werden.
    So ein Urteil geht mal wieder voll an der Realität vorbei.

  4. #4
    Semi Pro
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    Standard Q

    hat jemand die Forenbeiträge im Originaltext, die als "rufschädigend" abgemahnt wurden? Ich hab vage in Erinnerung, daß das Posting etwa so ging: "ich habe bei xy gelesen, daß Produkt z der Firma y schlecht wäre".

    Wenn das so sein sollte, passt das Urteil ja ganz gut z.B. zur verhinderten Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln.

    Bald sind wir bestimmt dasjenige Land, in dem kein einziger Konzern einen schlechten Ruf mehr hat. Man weite das mal von Firmen auf Politiker aus: wegen rufschädigender Äußerungen gegen Politiker z wurde die Zeitung xy abgemahnt.

  5. #5
    Erfahrener User Avatar von Martin80
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    Standard

    - wie schauts dann aus mit Wertungen auf www.amazon.de

    - was macht dann die "Stifung Warentest"?


    fragen über Fragen

    Ich finde übrigens Burger King viel besser als McDonalds, weil die Produkte von McDonalds sehr geschmacksneutral sind, wie ich finde ...


    ach, wie gesagt, alles recht albern, wie mein Beitrag hier.

    Wo soll das nur hinführen. Mich würde mal der genaue Streitfall interessieren.

  6. #6
    Semi Pro Avatar von Born_Brainless
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    Standard

    Zitat Zitat von Martin80
    Ich finde übrigens Burger King viel besser als McDonalds, weil die Produkte von McDonalds sehr geschmacksneutral sind, wie ich finde ...
    Du traust dich aber was (lol)

    Ich find beides ist kacke :P
    Ich hoffe McDonalds und BurgerKing ziehen mich jetzt nicht zur Rechenschaft^^

    __

    Einfach lächerlich...

  7. #7
    Semi Pro Avatar von dapalme
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    Standard

    tja man muß sich halt eine kaputte welt schön und neutral reden dann geht das , funktioniert das nich dann geben wir halt druck und die leute werden sehen wie wir die welt wieder heile kriegen.

    ach ich vergaß zu erzählen, intel kauf AMD weil Nvidia von AMD ATI zurück kauft und dann wird AMD sich von intel frei kaufen und am ende sind es wieder alle einzeln oder ein großer namens:

    INVIAMAT *gg

    bevor es ärger geben sollte das ein komisches gerücht rum geht, ich bin unschuldig und plädiere auf einen:

    ÜBLEN SCHERZ meiner seits!!!!!!!!!!!!!!

    EDIT:

    @WARP:
    ich spreche dich somit also frei von dieser Schuld, ich habe das gepostet und nich du

    (Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.)

    also distanziere dich *gg


  8. #8
    Gen666
    Gast

    Standard

    Ich finde das alles moralisch äusserst bedenklich.

  9. #9
    VIP Avatar von foofi
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    Standard

    Also mal was zur Haftung: Das Urteil ist in diesem Forum nichtig.

    Wir, bzw. Warpspeed, hat ein sehr gutes und Wasserdichtes AGB was dem alle User zugestimmt haben.

    Zudem haben wir Forenregeln, an die sich alle halten sollten.

    @dapalme - Bevor hier weiter gespammt wird, weise ich euch hiermit drauf hin zum Thema zurück zu kommen.

    Danke

  10. #10
    VIP Avatar von foofi
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    Standard

    zudem wollte ich erwähnen, dass das Urteil typisch Deutsch ist -nach den USA ist DE auf Platz2 mit den meissten Anzeigen...

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