Laut Urteil reicht eine allgemeine Distanzierung der Inhalte aber nicht aus. Wenn sich der Betreiber von dem Inhalt eines Beitrags distanzieren will, dann muss er das speziell für diesen Beitrag machen.Zitat von foofi
//EDIT:
2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.





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