Altbundespräsident Wulff bekommt den Ehrensold
                                     Die Diskussion ist beendet: Das Bundespräsidialamt teilt  mit, dass der zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff den  Ehrensold erhalten wird.
                                                                  Der nach rund 20 Monaten Amtszeit zurückgetretene Bundespräsident 
Christian Wulff  bekommt einen Ehrensold. Das teilte das Bundespräsidialamt mit. Diese  Einkünfte Wulffs bis zum Lebensende dürften sich auf knapp 200.000 Euro  im Jahr belaufen. 
                                                                                       
-                                              Das Bundespräsidialamt setzte am Mittwoch nach dem Gesetz über die  Ruhebezüge des Bundespräsidenten den Ehrensold für Wulff fest. „Das  Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die  Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind.  Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen  Gründen aus seinem Amt ausgeschieden“, teilte das Präsidialamt mit. 
 - Weiter hieß es: „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und  dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“  Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer  Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter würden auf den  Ehrensold angerechnet. Das Präsidialamt betonte, es handele sich um eine  „tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung“. 
 
                       Zuvor hatte es Diskussionen um den Ehrensold für Wulff gegeben:  Staatsrechtler wie der Speyerer Jurist Hans Herbert von Armin  argumentierten, Wulff stünden die Ruhebezüge nicht zu, weil er aus  persönlichen Gründen zurückgetreten sei. Der Ehrensold steht nach dem  Gesetz einem Altbundespräsidenten nach Ablauf der Amtszeit sowie nach  einem Rücktritt aus gesundheitlichen oder politischen Gründen zu. 
                                                        Ehrensold
         
                          Privilegien             
                                       Ex-Bundespräsidenten             
                      
            Wulff hatte sein Amt vor knapp zwei Wochen niedergelegt, nachdem er  monatelang wegen umstrittener Hauskredite und seinen Kontakten zu  Unternehmerfreunden in der Kritik stand. Die Staatsanwaltschaft Hannover  ermittelt gegen den 52-Jährigen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme  und Vorteilsgewährung, weil dieser sich als niedersächsischer  Ministerpräsident auf Kosten des Filmunternehmers David Groenewold einen  Kurzurlaub auf Sylt hatte bezahlen lassen. Allerdings hatte Wulff  betont, er habe dem Unternehmer den Betrag in bar zurückerstattet. Eine  von Groenewolds Firmen hatte zuvor eine Landesbürgschaft erhalten. 
                                       Neben dem Ehrensold steht Wulff nach wie vor das Privileg zu, den Titel  Bundespräsident zu führen. Er hat außerdem Anspruch auf einen  Dienstwagen und ein Büro. Neben Wulff erhalten derzeit in Deutschland  vier ehemalige Bundespräsidenten die ihnen zustehenden sogenannten  Ruhebezüge: Walter Scheel (Amtszeit 1974-1979), Richard von Weizsäcker  (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999) und Horst Köhler (2004-2010).