Wenn man privat versichert ist, dann kann man die Erstversorgung (sind ja eigene Kosten) überall vornehmen lassen, muß sich aber anschließend beim Truppenarzt vorstellen.
Nur der darf die "Wehrtauglichkeit" feststellen.

Die Familie muß privatversichert werden, falls der Ehepartner selbst nicht in einem Beschäftigungsverhältnis ist (da geht der Einschluß der Kinder ja).

Ohne Chipkarte und ohne Praxisgebühr gilt in Deutschland: Stirb langsam.

Sozialverträgliches Früh-Ableben!