Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
Den einzigen Raubkopierer den ich jemals im Knast gesehen habe war der aus der Werbung.
Und wenn es jemanden treffen sollte, dann sind es die Betreiber der Warezseiten.
Und selbst dann musst du wirklich TerraByte and Daten zum Download freigeben haben. Und da wird dir nur der Weg zu den Downloads gezeigt, also alles in einer ziemlichen Grauzone.
Als kleiner Fisch kriegst du im schlimmsten Fall eine saftige Geldstrafe, solltest du überhaupt erwischt werden.
Urheberrechtsverletzungen werden für gewöhnlich nur mit Geldstrafe bis zu 3 Jahren Haftstrafe bestraft (§106 UrhG). Bei Gewerbsmäßigkeit Geldstrafe bis fünf Jahre Haftstrafe. Der äußerste Rahmen von fünf Jahren wird regelmäßig nicht ausgeschöpft, wenn nicht eine Wiederholungstat vorliegt und besonders schwerwiegende Umstände die Strafe rechtfertigen.

Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern ist ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen (§176 StGB). Im Wiederholungsfall mindestens ein Jahr bis 10 Jahre (§ 176a Abs. 1 StGB) . Bei besonders schwerden Fällen mindestens zwei Jahre bis 10 Jahre (§ 176a Abs. 2 StGB).
Find ich albern.^^