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Thema: [Achtung] Abzocke im Internet

Baum-Darstellung

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  1. #11
    UnKnOwN64
    Gast

    Standard

    also einmal gegen die erste rechnung wiederrufen natürlich sollte die unterschrift nicht fehlen. wenn es geht per email weil sonnst haben die ja die adresse.

    ich habe einfach mit paint was hingeschmiert und angehängt ^^

    hier findet ihr musterbriefe:
    http://www.vz-bawue.de/UNIQ121587777...nk428291A.html
    http://help.orf.at/?story=7775

    wenn ihr einmal wiederrufen habt braucht ihr nicht´s mehr machen.
    erst wenn ein gerichtlicher mahnbescheid ins haus flattert haken bei wiedersprechen und und wichtig innerhalb von 14 tagen zurückschicken.

    das gericht prüft nicht nach ob die forderung berechtigt ist oder nicht, deshalb kann der unseriöse betreiber ohne probleme einen mahnbescheid ausstellen.

    hat man das zurückgeschickt ist der anbieter drann und kann gegen euch klage erheben.... macht er aber nicht alles nur um einen weich zu kochen doch zu zahlen.

    ok es gab 2 fälle wo es zu einer gerichtsverhandlung gekommen ist aber der unseriöse betreiber nicht gewonnen hatte.

    also macht euch kein kopf.
    aber alles aufheben und ausdrucken, screenshots von der seite und den agb´s,.... werden auch des öffteren geändert.

    edit:
    aber sichert euch ab schaut mal bei http://www.ombudsmann.at/ und http://www.ombudsmann.de ob es etwas über den anbieter zu lesen gibt.

    dann reicht bei den 2 genannten seiten beschwerde ein einen account zu erstellen ist kostenlos ebenfalls der service. die werden euch dann sagen wie ihr euch verhalten sollt und wie ernst es ist.


    hier noch ein musterbrief den ich am besten finde:


    http://help.orf.at/?story=7775

    wenn Sie vom Unternehmen unmittelbar nach der Anmeldung keinen Hinweis auf das Rücktrittsrecht erhalten haben (per Mail, Fax, Brief), so verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 3 Monate und ist somit noch offen.

    In diesem Fall können Sie unseren Rücktrittsbrief verwenden.

    Im folgenden Musterbrief sind mehrere Rechtsgründe für Ihren Rücktritt bzw.
    für die Anfechtung des Vertrages aufgezählt. Sie können den Musterbrief mit Angabe aller Rechtsgründe an das Unternehmen absenden. Kopieren Sie den Text des Musterbriefes und fügen Sie Ihre Kundendaten (Kundennummer, Rechnungsnummer oder Aktenzahl) ein.
    Es ist empfehlenswert, die Daten der Anmeldung als Absender auf der Rückseite des Briefkuverts einzutragen, die Sie üblicherweise im Forderungsschreiben des Unternehmens finden.

    Hier der Musterbrief für österreichische Konsumenten (bitte nur den Musterbrief zwischen den Linien an die Firma senden):
    MUSTERBRIEF
    ----------------------------------------------------------------------

    Einschreiben

    Firmenbezeichnung
    Straße / Hausnummer
    Land / PLZ und Ort

    Ort, Datum


    Betrifft: Bitte Kundennummer oder Rechnungsnummer oder Aktenzahl einfügen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ......., in dem Sie einen Betrag von .... Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

    Eine oder mehrere der unten angeführten rechtlichen Formulierungen treffen für mich zu:

    Ich habe mich auf Ihrer Internetseite nicht angemeldet. Es besteht kein Vertrag mit ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.

    Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag soll von meinem minderjährigen Kind (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) durchgeführt worden sein. Mein Kind ist Schüler/Lehrling ohne ausreichendes Einkommen und konnte ohne meine Zustimmung daher den Vertag nicht rechtsgültig abschließen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.
    Es besteht kein Vertrag mit ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.

    Ein wirksamer Verzicht über das Widerrufsrecht gemäß § 5f KSchG liegt nicht vor, da ich dem Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht ausdrücklich zugestimmt habe (ein Verweis auf die AGB reicht nicht aus) und auch nicht schriftlich per E-Mail oder per Post nach Vertragsabschluß über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d KSchG informiert wurde. Da keine korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.
    Ich erkläre innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 5e KSchG.

    Da auf ihrer Website nicht klar auf die Entgeltpflicht hingewiesen wurde, ist mangels Einigung über Preis und Dienstleistung (Ware) kein gültiger Vertrag mit ihrem Unternehmen zustandegekommen.

    Ich fechte den genannten Kaufvertrag wegen Irrtums, wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund an.

    Auch wenn ein anderes Recht als österreichisches Recht laut Ihren AGB vereinbart wurde, kommen dennoch die zwingenden Schutzbestimmungen des österreichischen Rechts (KSchG und ABGB) gem. Art 5 EVÜ zur Anwendung.

    Mit freundlichen Grüßen
    (Unterschrift)

    ----------------------------------------------------------------------

    Wenn Sie den obigen Musterbrief per EINSCHREIBEBRIEF abgeschickt haben, können Sie alle weiteren Drohungen von Inkassobüros und Anwälten ignorieren und brauchen keine weiteren Aktionen mehr setzen. Den Aufgabeschein und eine Kopie des Rücktrittsbriefes sollten Sie unbedingt als Beweis aufbewahren.
    Sie werden sicherlich auch nach der Absendung des Einschreibebriefes weiterhin von den sogenannten „Gratis“-Anbietern, Inkassobüros oder Anwälten mit Drohungen und Mahnungen belästigt werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann Ihr Anwalt den Drohungen mittels Brief entgegentreten. Bis jetzt wurde noch kein österreichischer Konsument geklagt!
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung im üblichen Sinn anbieten, sondern nur unverbindliche Empfehlungen abgeben. Wir können für unsere Empfehlungen keinerlei Haftung übernehmen.






    Mit freundlichen Grüßen
    Geändert von UnKnOwN64 (12.07.2008 um 17:14 Uhr)

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