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Thema: Ebayproblem

  1. #21
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Der Käufer ist wiederum aber auch verpflichtet, bevor er das Paket annimmt, in Anwesenheit vom Postbote die Vollständigkeit bzw. zu prüfen ob das Gerät Schäden aufweißt.
    Falls es dies tut wird das vor Ort vom Postboten aufgenommen!

  2. #22
    Professional Avatar von CRYSISTENSE
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    Hatte schonmal einen ähnlichen Fall. Das war eine X1800XT, damals noch für gute 200€ Jedenfalls hat dann die Post einen Teil übernommen (um die 50€). Gelöst war das Problem damit natürlich nicht.
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  3. #23
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    Zitat Zitat von Bies Beitrag anzeigen
    Foofi hat Recht^^


    Aber wenn du einen PC eine Seite Zeitung wickelst,
    bist du schuld (bsp)
    hab den pc auf allen seiten inkl unten und oben mit mehrere zeitungen eingewickelt...
    ASRock H61M/U3S3 || Palit GTX 560 || Intel® Core™i7-2600 @ 3.40GHZ || Elixir 8 GB DDR 3-1333 || LG 60hrz LCD || 500 GB Western Digital

  4. #24
    Erfahrener User Avatar von capo
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    Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
    Der Käufer ist wiederum aber auch verpflichtet, bevor er das Paket annimmt, in Anwesenheit vom Postbote die Vollständigkeit bzw. zu prüfen ob das Gerät Schäden aufweißt.
    Falls es dies tut wird das vor Ort vom Postboten aufgenommen!
    Das stimmt so nicht.
    Mängel rügen und zwar unverzüglich (ohne schuldhaftes zögern), gilt nur unter Kaufleuten.

    Bei Privatkauf kann man zwar ein Widerrufs- oder Rückgaberecht aussschließen,
    aber man ist trotzdem verpflichtet einen lt. Vertrag funktionstüchtigen "PC" zu liefern.

    Jetzt geht es ´drum zu klären, wann der PC kaputt ging.
    • bei dir
    • bei der Post
    • bei dem Käufer
    Finde diese Privatgeschichten (gerade bei Ebay) nicht so einfach, wie es hier einige hinstellen.

    Du bist doch bestimmt noch relativ jung?!?
    Geh zu deinen Eltern, die haben eine Rechtschutzversicherung und lass dich beraten.

  5. #25
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    ich mit meinen 21 jahren brauche nicht mehr zu meinen ellis rennen, der pc muss nur beim käufer oder post hinüber gegagen sein, da der bei mir noch lief, kann sowieso nur das nt sein
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  6. #26
    Erfahrener User Avatar von capo
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    Na wenn du schon so groß bist, wirst du wohl deine eigene Versicherung haben....

    Wie gesagt, er kann auf Nachbesserung bestehen und du sagst nö.
    Wer dann sein Recht bekommt ist in meinen Augen dann doch halt etwas schwieriger.
    Deshalb mein Rat.......

    -capo

  7. #27
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    er hat mir geboten, den pc zurückzuschicken und das ich ihn heile mache und dann wieder zurücksende, sind 970km entfernung von mir aus zum käufer
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  8. #28
    Erfahrener User Avatar von capo
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    Naja dann bist du in der Nacherfüllung....was soviel heisst, er war schon kaputt.
    Hätte die Post als Schuldigen auserchoren.
    Aber ob das so einfach ist kA.

    Vielleicht ist es so am Besten für alle Beteiligten

    Wer trägt den Versand und was machste, wenn CPU oder Graka hin ist?

  9. #29
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    Also ich arbeite am Postschalter und wenn Du für das Paket 9.90 Euro bezahlt hast ist es ein über 10 KG Paket und automatisch bis 500 Euro versichert. Wenn der Empfänger nun einen Schaden feststellt der durch die Post bzw. DHL entstanden ist (Karton mit Macken und Fußabdrücken o. ä.), muss er das Paket zu seiner Poststelle bringen, eine Schadensanzeige ausfüllen und das Paket wird zur feststellung an nächste Paketzentrum geschickt, bewertet, und dann wird der Schaden, sollte er durch DHL enstanden sein ersetzt. Wie gesagt ist bis 500 Euro versichert.

    Wenn natürlich am Karton keine beschädigungen sind, wird DHL auch sagen war schon kaputt. Ist immer so eine Sache bei empfindlicher Elektronik.
    ASUS Notebook - Core-i5 - 4GB DDR3 - Radeon 5750
    PlayStation 3

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