foofi, ich kann das alles sehr intensiv nachfühlen!
Typisch "deutsches Verhalten".
Ich habe seit 8 Wochen keinen funktionierenden Wasserhahn im Badezimmer (Hygiene erfolgt in der Küchenspüle). Mein Vermieter reagiert nicht = 15% Mietkürzung, danach Rückhaltung der kompletten Miete (wegen Nichtreaktion). Letztlich privat (bewußt) veranlasste "teure Reparatur", die mit der ersten wieder erfolgten Miete rechtlich korrekt verrechnet wird.
Nicht aufregen, den "Gegner" zur Aktion zwingen.
/FHG
P.S. Eine Rechtschutzversicherung ist dafür wichtig.




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