Moin moin,

Mass Effect 3 erscheint auf vierter Plattform!

Ein Eintrag in EA's Pressecenter sorgt im Moment für neue Spekulationen in der Community. Wird Mass Effect 3 auch für die Wii U kommen?

Dass Mass Effect 3, der Abschluss der preisgekrönten SciFi-Saga von Bioware, für den PC, die Xbox 360 und die Playstation 3 im März nächsten Jahres erscheint, ist kein Geheimnis. Doch in der Presseliste (Link siehe unten) des Publishers taucht nun ein weiterer Eintrag auf. Beim Format ist schlicht "Next Gen" angegeben. Der Kreis der in Frage kommenden Kandidaten ist eigentlich nicht sehr groß: Sony und Microsoft werden zum Release von Mass Effect 3 noch keine neuen Videospiel - Konsolen anbieten können. Höchstens Vorstellungen sind eventuell in diesem Zeitraum geplant. Nintendo's Wii wäre kaum ein geeigneter Kandidat. Eine deutlich geringere Grafikleistung (im Vergleich zu aktueller Konsolen-Konkurrenz) spricht nicht gerade für sie. Einzig Nintendo's Wii U - Nachfolgeprodukt der Wii - wäre eine mögliche Plattform.

Erscheinen wird die neue Konsole wahrscheinlich im April 2012. Ein zum Release von Mass Effect 3 zeitlich gut passender Zeitpunkt. Insofern ist wohl davon auszugehen, dass uns in den kommenden Wochen eine offizielle Ankündigung ins Haus steht.
Quelle: http://www.masseffect-universe.de/
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Zitat Zitat von Flow groover
Aber es geht mir um den MP, da bringts mir nichts wenns ge-no-cdcracked ist, weil der mp wahrscheinlich genauso wie bf3 über den tollen originbrowser laufen wird.
Auch dafür wird es möglichkeiten geben. Spiele wie COD kann man ja auch, mit den richtigen cracks/mods ect. Online spielen. Dies wäre dann aber illegal (was aber die wenigsten stört^^)

Zu nocd-crack meint wiki das:
Rechtslage
Ob legale Besitzer einer Software einen passenden Crack benutzen dürfen, ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zum Urheberrecht gibt.
Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.[1] Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.[2] Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.[3]