Hab das hier gefunden
http://www.gamer-sind-keine-verbrech...=informationen
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Hab das hier gefunden
http://www.gamer-sind-keine-verbrech...=informationen
Hab hier was ganz interessantes gefunden, ist anscheinend ein kleiner Erfahrungsbericht eines Crytek Mitarbeiters (Tim Partlett?) zu dem ganzen Killerspiel -Thema
http://www.quartertothree.com/game-t...ad.php?t=31767
Sehr interessant zu lesen wie ich finde und super geschrieben ;)
danke für den link.
sehr interessant.
Ja, danke.
Das war wirklich sehr interessant und ist nahezu unglaublich, aber ich denke schon, dass es stimmt. Zumindest stimmt es, dass die Polizei bei uns MP5s von Heckler und Koch einsetzt.
Ich bei solchen Beiträgen ja immer recht vorsichtig und untersuche die Story erst einmal auf Ungereimtheiten. Die scheint aber wirklich zu stimmen und das macht mir ehrlich gesagt schon ein wenig Angst.
Echt heftig was da abging.
Der Beitrag hat sich übrigens schon recht schnell rumgesprochen:
Gamepolitics
Kotaku
Slashdot
Digg
Hallo Zusammen!
Hier ein Interview von Joachim Wille von der Frankfurter Rundschau.
Viel Spass beim lesen. Gruß SANTA
Günther Beckstein im Streitgespräch mit Thomas Zeitner (EA)
am 18.12.2006
Seit dem Amoklauf von Erfurt vor vier Jahren hat sich Günther Beckstein, CSU-Politiker und Innenminister Bayerns, durch zahlreiche Äußerungen und Handlungsvorschläge gegen die sogenannten 'Killerspiele' zur Persona non grata der Videospielindustrie gemacht. Durch den Amoklauf in Emsdetten im vergangenen November ist die Diskussion um ein Verbot solcher Spiele in Deutschland wieder aufgekommen. Für einen Artikel in der Frankfurter Rundschau traf Herr Beckstein nun auf Thomas Zeitner, seines Zeichens Chef von Electronic Arts Deutschland, der wie viele andere seiner Kollegen schon auf der Verleihung des Deutschen Entwicklerpreis 2006 seine Meinung zum Thema verlauten ließ. Anbei das Transkript des gelungenen Gesprächs:
Frankfurter Rundschau: Herr Minister Beckstein, Ihnen gegenüber sitzt ein Manager, dessen Firma Killerspiele wie "Counter-Strike" verkauft. Machen Sie ihn mitverantwortlich für Amokläufer wie Robert Steinhäuser in Erfurt oder Sebastian B. in Emsdetten?
Günther Beckstein: Ich schiebe weder der Firma Electronic Arts noch einzelnen Personen die Schuld für solche Taten zu. Aber ich bin felsenfest überzeugt: Spiele wie "Counter-Strike" oder "Medal of Honor" können einen Einfluss auf das Verhalten von labilen Menschen haben. Da werden Hemmschwellen herabgesetzt, es gibt Nachahmungstaten. Das sagen uns die Kriminalisten. Deswegen müssen die Killerspiele verboten werden. Es wäre allerdings nicht richtig zu behaupten, dass jeder, der stundenlang Killerspiele spielt, auch einen Mord begeht.
Herr Zeitner, wenn die Kriminalisten so eindeutige Beweise haben, müssten Sie Counter-Strike und Co. doch eigentlich zurückziehen.
Thomas Zeitner: So simpel ist es nicht. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für einen monokausalen Zusammenhang zwischen Gewalt auf dem Bildschirm und in der Realität.
Beckstein: Ich behaupte gar nicht, dass es einen monokausalen Zusammenhang gibt. Ich sage: Wenn Menschen bereits große persönliche Probleme haben, dann können Computerspiele zu einem auslösenden Faktor für eine Eskalation werden. Es gibt genügend Fälle, in denen Straftäter sich auf virtuelle Vorbilder bezogen. Denken Sie an die Ermordung der kleinen Vanessa im Jahr 2002. Da war ein Horrorfilm das Muster. Der Täter sagte bei der Vernehmung, er sei völlig überrascht gewesen, als plötzlich echtes Blut da war. Der Amoklauf in Reichenhall, Steinhäuser in Erfurt, jetzt Emsdetten - alles ähnliche Fälle. Und: Interaktive PC-Spiele wirken auf die, die sie spielen, noch viel emotionaler als ein Film, den man nur anschaut.
Zeitner: Es gibt doch klare Regelungen dafür, welche Spiele für welche Altersgruppen freigegeben sind. Als Marktführer im Computerspiele-Markt befürworten wir diese Einschränkungen ausdrücklich. Wir sind auch für Verbote, wenn gewaltverherrlichende Inhalte transportiert werden. Das Spiel "Mortal Combat" ist deswegen vom Markt genommen worden.
Beckstein: Das System der Freiwilligen Selbstkontrolle und der Altersstaffelung funktioniert nicht richtig. Auch wer volljährig geworden ist, ist meist noch kein stabiler, in sich ruhender Mensch. Die Kriminalstatistik zeigt: Die größte Häufigkeit bei Gewalttaten liegt zwischen 18 und 25 Jahren.
Zeitner: Sollen wir die Spiele erst ab 25 freigeben? Das ist nicht praktikabel. Als 18-Jähriger werden sie zum Bund eingezogen, als Freiwilliger oder Zeitsoldat gehen sie in Auslandseinsätze nach Afghanistan, nach Somalia. Das erwarten wir von den Menschen, aber gleichzeitig sagen wir ihnen: Diese Computerspiele dürft ihr nicht kaufen und spielen. Das passt doch nicht zusammen.
Beckstein: Für Erwachsene eine weitere Freigabe-Staffel einzuführen, macht in der Tat keinen Sinn. Deshalb brauchen wir das Verbot besonders brutaler Spiele.
Die Altersgrenzen werden in den Geschäften ohnehin oft nicht eingehalten, wie Testkäufe gezeigt haben. 14-Jährige bekommen auch Erwachsenenspiele.
Zeitner: Das stimmt leider, obwohl das System eigentlich wasserdicht ist. Wird ein Erwachsenenspiel an der Kasse gescannt, leuchtet der Bildschirm rot auf. Das kann kein Kassierer und keine Kassiererin übersehen. Wir müssen daran arbeiten, das noch sicherer zu machen.
Beckstein: Das zeigt doch: Hier kann man nur mit klar definierten Verboten agieren. Wenn das Spiel darin besteht, einen Menschen zu schlachten, wenn man die Figuren im Todeskampf sieht, wenn das Blut fließt, dann gibt es keine andere Lösung. Solche Computerspiele werden vom US-Militär genutzt, um Hemmschwellen von Soldaten herabzusetzen, die in den Krieg sollen. Dass so etwas bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die sich solche Spiele teils vier, fünf Stunden am Tag hereinziehen, auch Wirkungen zeigt, liegt doch auf der Hand.
Herr Zeitner, wie viel wird in Deutschland denn an den Killerspielen verdient? Wenn es kein großer Faktor ist, könnten Sie dann nicht freiwillig darauf verzichten?
Zeitner: Die Erwachsenenspiele haben nur einen kleinen Marktanteil von rund fünf Prozent, das entspricht 55 bis 60 Millionen Euro im Jahr. Am meisten werden Produkte verkauft, die das ganz normale Leben zum Inhalt haben, auch Sport-Titel laufen sehr gut. Unser absoluter Blockbuster ist "Die Sims". Hier geht es um so normale Themen wie Familien, Kinder, Hausbau, Karriere. Man könnte, wenn man nur auf die Einnahmen schaut, sagen: Die reinen Über-18-Spiele sind nicht so wichtig. Wir wollen, als Marktführer in Deutschland, aber auch die erwachsenen Kunden nicht enttäuschen, die Spiele mit militärischen Inhalten wünschen.
Beckstein: Wenn die Killerspiele nicht mehr da sind, werden die Leute ihr Geld doch sicher in andere Spiele investieren.
Zeitner: Ich glaube nicht, dass diese Kunden sich mit Fußball oder Autorennen begnügen werden. Zudem: Die Hoffnung, dass die so genannten Killerspiele bei einem Verbot verschwinden, trügt. Spiele werden im Internet getauscht, es gibt Raubkopien, sie können über die offenen EU-Grenzen gebracht werden.
Beckstein: Ich gebe zu: Es geht nicht wie beim Lichtschalter - ein Knips, und die Probleme sind weg. Die Spiele müssen trotzdem verboten werden, denn erst das gibt der Polizei die Handhabe, sie stärker aus dem Internet herauszufiltern. Es ist wie beim Kampf gegen die Kinderpornografie. Die "Cybercops" haben hier beachtliche Erfolge. Diese illegalen Angebote im Netz sind erheblich reduziert.
Sie glauben nicht, dass ein Verbot den Reiz der Spiele noch weiter erhöht?
Beckstein: Der Einwand kommt immer wieder. Er ist falsch. Das Verbot gewaltverherrlichender Darstellungen hat ja auch nicht dazu geführt, dass diese Art Filme oder Literatur besonders gefragt sind. Das Gegenteil ist eingetreten.
Zeitner: Wir leben in eine freien Gesellschaft, jeder muss selbst über sein Leben entscheiden können. Der Reflex, wenn etwas Schreckliches passiert, nur immer "Verbot!" zu rufen, ist falsch. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass die Medienkompetenz der jungen Leute wächst. Unser Unternehmen hat in diesem Jahr zusammen mit der Firma Nintendo das Medieninstitut "Spielraum" gegründet, um zum Beispiel Müttern und Vätern Rat geben zu können, wenn sie von ihren Kindern den Wunschzettel vorgelegt bekommen. Und wir arbeiten mit dem Magazin Eltern zusammen, um dort Tipps zur Spielauswahl zu geben.
Beckstein: Natürlich, das ist richtig, wichtig und notwendig. Wir müssen dringend auch die Eltern ermuntern, sich darum zu kümmern, was ihre Kinder am PC tun. Viele Eltern wissen gar nicht, was es da alles gibt.
Bei Sebastian B., dem Amokläufer in Emsdetten, scheinen sich die Realität und das Killerspiel "Counter-Strike" vor der Tat vermischt zu haben. Glauben Sie, Herr Zeitner, dass man solche Entwicklungen mit Medienkompetenz verhindern kann?
Zeitner: Bei allen intensiven Spielen vermischen sich Fiktion und Realität. Wenn mein sechsjähriger Sohn Fußball spielt, ist er plötzlich Michael Ballack, das ist normal. Er ist aber wieder mein Sohn, wenn er vom Platz kommt. Bei den Computer- und Videospielen ist das nicht anders. Die Kompetenz, zwischen der virtuellen und der realen Welt zu unterscheiden, haben bis auf einzelne Ausnahmen alle Spieler. Und wir reden hier von 20 bis 25 Millionen Menschen, die in Deutschland mehr oder weniger regelmäßig Computer- und Videospiele nutzen. Der Fall Emsdetten ist extrem komplex. Keiner kann wissen, ob das Spiel "Counter-Strike", das Sebastian B. spielte, in diesem Einzelfall einen letzten Rest zu der Eskalation beigetragen haben mag. Aber da muss ja vorher viel passiert sein, damit jemand jahrelang mit realen Waffen hantiert, sich in Kampfanzügen posierend vor die Kamera setzt. Der Fall muss noch sehr genau analysiert werden, bevor man Urteile fällen kann.
Herr Beckstein, was spielen Sie am PC?
Beckstein: Meine Erfahrungen sind hier auf "Kindergartenniveau". Ich spiele "Tetris", "Freecell", auch Internet-Schach, und ich kenne ein Fußball-Manager-Spiel - durch meine beiden Söhne, die sind 26 und 28 Jahre alt. Allerdings habe ich stundenlange Killerspiel-Vorführungen mitgemacht. Die letzte, beim Kriminologen Christian Pfeiffer aus Hannover, war so abschreckend, dass sie mir manchmal immer noch nachgeht.
Herr Zeitner, Ihr Sohn ist sechs Jahre alt. Wenn er 18 ist, legen Sie ihm dann den Nach-Nach-Nachfolger von "Counter-Strike" unter den Weihnachtsbaum?
Zeitner: Das weiß ich heute noch nicht. Grundsätzlich gilt: Ein 18-Jähriger sollte auch in zwölf Jahren selbst entscheiden können, was er spielen möchte.
8O SUPER, danke für die Info :!:
Bundesfamilienministerium und Nordrhein-Westfalen als für die USK federführendes
Land entwickeln Sofortprogramm
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starten gemeinsam ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen. 'Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen', so von der Leyen und Laschet. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet ist als Familienminister in Nordrhein-Westfalen federführend unter den Ländern für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig.
Zurzeit werden im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. Für den Bereich der Computerspiele wird es erste Ergebnisse bereits im Juni geben. Doch bis dahin wollen Laschet und von der Leyen nicht warten. 'Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm', so von der Leyen.
Das Sofortprogramm besteht aus vier Säulen:
1. Verschärfung des Jugendschutzgesetzes
- Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt
verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). 'Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar', so von der Leyen.
- Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: 'Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index', sagt von der Leyen.
2. Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs
- Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). 'Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts', ist von der Leyen überzeugt.
- Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können - Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG. 'Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen', sagt von der Leyen.
- Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird. 'Wenn die Spiele dann über die Ladentheke gehen, ist es nicht mehr zu überhören, dass es sich um ein Spiel handelt, das nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden darf', erklärt Bundesministerin von der Leyen.
3. Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen
- Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle soll transparenter und effektiver gestaltet werden. 'Zudem möchte ich die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben', so Laschet.
- Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). - Durch die Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK soll sichergestellt werden, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.
4. Kommunikation
- Die USK wird eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten. 'Dann wissen Händler und Eltern leichter, welche Spiele für Kinder in welchem Alter erlaubt sind', sagt Laschet.
- Es wird eine Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen 'Tag des Jugendmedienschutzes' im Zusammenhang mit einer 'Woche des Jugendschutzes' gemeinsam mit den Kommunen angestrebt. 'An diesem Tag soll der Jugendmedienschutz verstärkt an Schulen im Unterricht thematisiert werden', so Laschet.
- Eltern sollen besser informiert werden. Zudem sollen die Beratungsangebote für Eltern durch Wirtschaft, Länder und Bund verbessert werden. Dazu werden die Servicetelefone von USK und BPjM ausgebaut.
- Ende 2007/Anfang 2008 soll eine Europäische Fachkonferenz unter dem Titel 'Quo Vadis Jugendmedienschutz' stattfinden. Ziel ist es, Eckpunkte für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen zu definieren."
Pressemitteilung vom "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"
Zitat:
Zitat von n-tv.de
Leute, das dürft ihr nicht verpassen :D
http://daserste.ndr.de/panorama/arch...-3710940_.html
heute Abend - 22.02.2007 - 21:45 Uhr ARD