Herstellern von Computerspielen bietet das neue Gesetz Planungssicherheit nach der Kennzeichnung. Ist ein Produkt erstmal gekennzeichnet, kann es nicht mehr im Nachhinein indiziert, also in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden. Allerdings besteht für die Bundesländer während des Prüfverfahrens, also bevor die Altersfreigabe wirksam wird, die Möglichkeit, bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
[3] einen Antrag auf Indizierung einzureichen. Die Vorsitzende dieser Behörde, Elke Monssen-Engberding, rechnet jedoch nicht damit, dass die Zahl solcher Anträge wächst, sondern sogar eher mit einem Rückgang. Nicht gekennzeichnete Spiele werden ab sofort behandelt, als hätten sie von der USK die Kennzeichnung ”keine Jugendfreigabe“ erhalten. Sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Das betrifft automatisch alle Spiele, die direkt aus dem Ausland eingeführt werden. Diesen Umstand bekommen nicht zuletzt spielbegeisterte Linuxer und Mac-Besitzer zu spüren: Die meisten beliebten Games für ihre Systemplattformen sind Importware und werden aus Kostengründen weder lokalisiert noch bei der USK eingereicht.