Nazi-Dreck und Kinderpornografie verstoßen aber auch gegen die Verfassung und geltendes Recht.
Aber zu youtube kann man immer verlinken,
was soll denn daran strafbar sein? (ausgenommen s.o.) ... aber da würde mich mal einen Meinung von einem Fachmann interessieren betreffend Urheberrecht un dergleichen.
Beginnt jetzt wieder diese alberne Diskussion von wegen "Onkel Crytek MÖCHTE das nicht" ...?
Natürlich ist es klasse, dass wir MIT Crytek irgendwie zusammenarbeiten (eine Hand wäscht die andere), aber auf so Zwänge und Verbote stehe ich ja gar nicht.