Mooooment! Ich, der kurz vor der Abschlussprüfung steht, weiß es besser!![]()
Thema Gewährleistung:
Ein Hersteller ist gesetzlich verpflichtet, eine Gewährleistung zu geben. Diese bezieht sich direkt auf den Zustand der Karte beim Kauf. Tritt in dem ersten halben Jahr nach Kauf ein Mangel zum Vorschein, so ist der Verkäufer verpflichtet, zu prüfen, ob der Mangel bereits beim Kauf bestand bzw ob der Mangel durch einen Fabrikationsfehler verursacht wurde. Ab einem halben Jahr dreht sich das und der Käufer muss dies beweisen. Wie lange die Gewährleistung insgesamt Wirkung hat, hängt von der Ware ab. Unbewegliche Güter wie Maschinen, Häuser, etc. haben meist 5Jahre Gewährleistung, bewegliche Güter wie Autos, Technikteile (also auch Grafikkarten), etc haben 2Jahre. Der Käufer kann also auch nach Ablauf der 2Jahre noch einen Mangel beanstanden, wenn er beweisen kann, dass der Mangel auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen ist. Diese Gewährleistung gilt für JEDEN Artikel, der von einem Händler gekauft wird.
Thema Garantie:
Garantie hingegen ist was ganz anderes, denn diese bezieht sich auch auf Schäden, die nicht unbedingt durch einen bereits beim Verkauf bestehenden versteckten Mangel enstanden sind. Raucht dir eine Grafikkarte auf, weil es zu warm in deinem Zimmer ist oder löst sich die Grafikkarte plötzlich ohne Fremdeinwirkung in ihre Einzelteile auf, so ist dies ein Garantiefall. Wie lange ein Hersteller Garantie gibt, hängt ganz allein von ihm ab, er muss keine geben. Bei Hardware ist diese aber meist 2Jahre gültig ab Rechnungsdatum. Bei Autos zb. ist es ein Irrglaube, man hätte bei einem Händler ein Jahr Garanie. Man hat gesetzlich nur die Gewährleistung, alles andere ist reine Kulanz!
Aber keine Sorge, solange du nicht auf der Karte rumgesprungen bist, werden sie sie austauschen. Natürlich wird dies vor dem Austausch von den jeweiligen "Experten" eingehend geprüft, wenn ein Garantiemissbrauch vorliegt.





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