ich bin mir ziemlich sicher, dass man Ware zumindest im Einzelhandel so verkaufen muss (!), wie sie beworben ist!
Darüber hinaus bin ich mir auch relativ sicher, dass ein Online-Handel nicht wahllos von Bestellungen zurücktreten kann. Tritt dies häufiger auf, so können die sicherlich abgemahnt werden, eben weil sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen Kunden auf die Seite locken. Das reine Auszeichnen des falschen Preises ist online nicht verbindlich, wohl aber, wenn du den bestätigt bekommst.... und das passiert ja bei den meisten automatisiert. Ich kenne die Rechtslage nicht genau, aber nachdem dein Auftrag (quasi das Angebot) bestätigt ist, gilt der Vertrag.
Die Gesetzeslage verbietet eindeutig das Werben mit Preisen die nicht stimmen und genau das tun diese Händler ja dann. Stehen bei Produkt X bei allen Preisvergleichen oben und liefern womöglich einfach nie. Das ist im Endeffekt als ob edie Börsianer etwas shorten in der Hoffnung sie bekämen eben dieses demnächst günstig. Wenn sie es nicht bekommen ist das ihr Pech und sie müssen zahlen!
Ich werde mir das an einem Wochenende bei nem Kaffee nochmal von einem Bekannten (Internet-Anwalt) erzählen lassen, der wird das wissen. Im damaligen Fall beim Drohen mit Anwalt kam jedenfalls gleich die äquivalente Karte, die in ihrem Laden 50€ teurer stand und stets verfügbar war!




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