Also so lange der Termin vertraglich nicht festgelegt wurde, dann sind die Angaben des Händlers zum Liefertermin immer nur Schätzungen.
Erst wenn der Verkäufer nach ein paar Wochen es nicht schafft den Rechner zu liefern, dann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Etwas gleichwertige MUSS er dir nicht einsetzen.
Natürlich kann er dir Alternativen anbieten, aber die musst du dann auch bezahlen, wenn sie teurer sind oder du kriegst Geld zurück, wenn sie billiger sind.





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