Ich hab das Original gesehen, alles PR mit der Kinder Pornographie.
gerade gesehen die szene und andere szenen auch noch ist ja extrem harter tobak.
kein wunder das es den fim nur in schweden zu kaufen gibt in der uncut version.
Wenn der Film nach §184b beschlagnahmt wird, wäre dann auch der Besitz strafbar?
gerade gesehen die szene und andere szenen auch noch ist ja extrem harter tobak.
Ist nur ein Film, ich denke man sollte an solche Filme mit einem gesunden Menschenverstand und Logik ran gehen. So etwas zu verfilmen ist allerdings ziemlich krass da gebe ich dir Recht.