gut das ich meine ulce aus at unterwegs ist.


Saw VI vorläufig auf Liste A indiziert
Wie schon beim Vorgänger verhindert die BPjM den freien Verkauf

In einer Vorläufigen Anordnung gemäß §23 Abs. 5 JuschG wurde die Unrated-DVD von Saw VI von Kinowelt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und zwar auf Liste A. Die DVD trägt die Einstufung "keine schwere Jugendgefährdung" der SPIO/JK. Teil 5 der Reihe landete bei der vorläufigen Anordnung im letzten Jahr noch auf Liste B.

Zu einer vorläufigen Listenaufnahme gemäß §23 Abs. 5 JuschG kommt es, wenn Gefahr besteht, dass ein Titel, der offensichtlich indiziert werden wird, in kurzer Zeit sehr viele Kunden findet. Über die endgültige Indizierung muss aber noch einmal entschieden werden, sonst muss der Titel spätestens in einem Monat wieder von der Liste gestrichen werden. Diese Frist kann gemäß §23 Abs. 6 JuschG um einen weiteren Monat verlängert werden. Das ist hier bei Saw VI geschehen.

Saw VI erschien Anfang des Monats als Verleihversion und soll am 6.5.2010 sowohl als Blu-ray als auch als DVD in einer ungekürzten SPIO/JK-Fassung als auch in einer gekürzten FSK-geprüften Fassung in den Handel kommen.

Durch die Blitzindizierung kann die ungekürzte SPIO/JK-Fassung in Deutschland nicht offen in den Regalen ausliegen, sondern muss unter der Ladentheke verkauft werden oder in Bereichen des Geschäfts der Minderjährigen nicht zugänglich ist. Nachdem im letzten Jahrzehnt die Einzelhändler oft ein vernünftiges Angebot an indizierten Titeln für erwachsene Kunden bereit hielten, ist das in den letzen Jahren wieder seltener geworden, auch bei Top-Titeln. Einige Geschäfte z.b. der Media Markt oder Saturn-Kette in Deutschland führen sie gar nicht mehr oder verzichten sogar schon auf die noch nicht indizierten normalen SPIO/JK-Versionen.

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