Zitat von
Noname
Ich fange jetzt nicht an diverse Paragraphen des Internetrechts zu zitieren. Allerdings ist und bleibt es strafbar und um deine Frage zu beantworten... das betreten nicht, das "verbreiten" (böse gesagt) schon! Du sowas auch unter §22,23... (Beihilfe (zu einer Straftat) führt!)
Außerdem gehts hier um Urheberrechtliche Angelegenheiten.. wegen der Kinofilme u.d.g.
Ansonsten.. ist es seit einigen Jahren auch so, dass selbst das Anschauen von Filmen auf solchen Seiten strafbar ist! ;)