Rapidshare hat doch gar kein Interesse daran, seine Nutzer zu verklagen und das Loggen von IPs hat nicht wirklich etwas mit Zurückverfolgen zu tun - insofern erkenne ich Intention deiner Theorie nicht.
Es geht um den Verkauf/Handel mit Daten, vielleicht auch nur um die rechtliche Absicherung.
Dass IPs gespeichert werden, ist klar. Im spekulativen Raum befindet sich nur die Dauer der Speicherung, sowie die Frage, ob IPs mit den bezogenen Inhalten verknüpft gespeichert werden.
Offensichtlich ist es nur eine Frage der Zeit (oder des Geldes, welches sich in p2p-Netzen noch verdienen lässt) bis sich Musik- und Filmindustrie auch auf Filehoster fokussieren und Rapidshare weitere Klagen ins Haus flattern. Und wenn man mal betrachtet, wie der Prozess Gema vs. Rapidshare verläuft, kann man ungefähr abschätzen, mit welchen Auflagen letztere in einem großen Prozess rechnen müssten. Insofern könnte das Loggen von IPs eine gewisse Präventivmaßnahme zur Schadensregulierung in einem solchen Fall sein.





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