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Thema: Caseking nimmt HS nicht back!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Administrator Avatar von warpspeed
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    Solche rechtlichen Diskussionen finde ich etwas "heikel". Nicht das jemand mal auf die Idee kommt zu sagen "aber die im Crysis-HQ Forum haben gesagt...". Also, egal was Leute hier vorschlagen... um 100% sicher zu sein muss man wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.
    Greetings... WarpSpeed FORENREGELN/FORUMRULES

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  2. #2
    R.I.P. Avatar von Black_Death
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    Wie lange nach Kauf hast du es zurück gesand? Dennn nach einem Monat hast du keinen Anspruch mehr auf das wiedergaberecht.

    Wenn du das Headset wieder hast und es immer noch nicht geht lass es von jemand anderem untersuchen. Wenn da ein defekt festgestellt wird kannst dus zu Caseking senden.

    Edit: Ich bin ansonsten immer sehr zufrieden mit Caseking!! Sind schnell und gut.

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  3. #3
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Nene ich hab das ja per Garantie hab das jetzt schon etwa über ein Jahr ca und jetzt muckt eben die Membran rum
    Aber diese *pieeeep* wollen es halt nicht zurücknehmen und mir es wieder zurücksenden
    Wenn das so weitergeht dann schreib ich denen einfach ne Mail und sag denen dass sie ihr dummes HS behalten sollen
    Hat zwar 70 euro gekostet aber was solls -.-
    Foofi kennt sich doch da aus!
    Stimmt das dass sie es beim 3ten Mal einsenden annehmen MÜSSEN??
    Und warp sry fürs pushen ich mach das normalerweise nich =(

    Zitat Zitat von Black_Death Beitrag anzeigen
    Edit: Ich bin ansonsten immer sehr zufrieden mit Caseking!! Sind schnell und gut.
    Ja ebn ich bin ja sonst auch voll zufrieden mit denen hab da schon sau viel zeug bestellt hab ein paar hundert Euronen da gelassen und dann sowas -.-

  4. #4
    Semi Pro Avatar von Born_Brainless
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    Ich habe selbst ein Sennheiser PC 151 und hatte den von dir beschriebenen Knistereffekt auch eine zeitlang auf der linken Seite, komischweise hat das dann wieder aufgehört, möglicherweise ist das bei deinem auch passiert, als du es zu Caseking zurückgeschickt hast.

    Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
    Ja ebn ich bin ja sonst auch voll zufrieden mit denen hab da schon sau viel zeug bestellt hab ein paar hundert Euronen da gelassen und dann sowas -.-
    Ich habe auch schonmal was bei denen bestellt und war zufrieden, ich denke wegen so einem Einzelfall musst du CK nicht so schlechtmachen.
    Geändert von Born_Brainless (14.03.2008 um 14:43 Uhr)

  5. #5
    Erfahrener User Avatar von Lennard
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    Und ob sich des lohnt is auch fraglich, so ein Anwalt mach des ja auch net Gratis

  6. #6
    VIP Avatar von foofi
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    Zitat Zitat von warpspeed Beitrag anzeigen
    Solche rechtlichen Diskussionen finde ich etwas "heikel". Nicht das jemand mal auf die Idee kommt zu sagen "aber die im Crysis-HQ Forum haben gesagt...". Also, egal was Leute hier vorschlagen... um 100% sicher zu sein muss man wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.
    genau so sehe ich das auch.

    Man wendet sich in erster Linie an den Händler und bei einem Streitfall ab 2,5 Riesen würde ich die Rechtschutz in Anspruch nehmen - alles wasdrunter liegt kann man selber verhandeln.

    Solche Diskussionen gehören nicht in das Forum.

    Wichtig! Entstandene kosten überweisen, sonst gerät man in Zahlungsverzug.
    Geändert von foofi (14.03.2008 um 15:28 Uhr)

  7. #7
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Ne ich meinte eher foofi ob du mir sgan kannst ob das stimmt dass sie es beim 3ten Mal annehmen müssen?!

  8. #8
    VIP Avatar von foofi
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    Nein... also wenn der Händler keinen Fehler feststellt, dann nicht.

    Wende dich mal an den Hersteller.

    Meine Soundkarte war defekt, da habe ich nicht Amazon kontaktiert sondern Creative.

    Der Umtausch der Ware ist nur in den ersten 14 Tagen möglich ohne Angabe von Gründen - das ist aber auch reine Kulants - dazu ist kein Händler verpflichtet.
    Geändert von foofi (14.03.2008 um 16:02 Uhr)

  9. #9
    R.I.P. Avatar von Black_Death
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    Zitat Zitat von foofi Beitrag anzeigen

    Der Umtausch der Ware ist nur in den ersten 14 Tagen möglich ohne Angabe von Gründen - das ist aber auch reine Kulants - dazu ist kein Händler verpflichtet.
    Ich weiß, man sollte dir in dem Thema nicht wieder sprechen, aber ich tu es trotzdem:
    Ist das nicht das Widerrufsrecht ? ( http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht ) Dazu ist doch ein HÄNDLER verpflichtet? (keine Privat Verkäufer).

    Svarte_Dauden ᛋᚡᚨᚱᛏᛖ_ᛞᚨᚢᛞᛖᚾ
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  10. #10
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Und zu der garantie ist eiN Händler doch auch verpflichtet also wenn auf dem Produkt draufsteht 2 Jahre Garantie dann muss der Händler ja auch Garantie gebn
    Was andres wäre mir neu

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