Du bist verpflichtet, sobald du zu einer Gerichtsverhandlung...egal ob Angeklagter oder Zeuge da teilzunehmen...
Der Text kommt eigentlich nur wenn eine Hauptverhandlung im Gange ist, sprich du kannst eine Woche vorher beantragen das du Einwände hast.
Sie können auch beantragen, dass das Gericht bereits vor dieser Entscheidung einzelne Beweise erhebt.
Bedeutet das du auch selber Beweise vorlegen kannst die dem Tathergang helfen.
Aber wie gesagt...das muss alles ne Woche vorher passiert sein...

