Ich wünsche euch nach langer Zeit mal wieder einen guten Tag und wende mich direkt mit einem Anliegen bzw. einer Frage an euch.
Folgendes:
Ich beginne am 1. 8 meine Ausbildung.
Ich habe bis Sommer letzten Jahres außerhalb gewohnt und bin dann zurück zu meinem Vater gezogen. Ich habe seitdem ich aus der Schule bin kein Kindergeld bezogen.
Nun ist meine Frage: Habe ich Anspruch auf Nachzahlung von dem Moment an wo ich bei meinem Vater gemeldet bin oder habe ich erst Anrecht mit dem Beginn meiner Ausbildung?
Und wenn ich Ende diesen Jahres in eine eigene Wohnung ziehe, habe ich dann immernoch Anrecht auf Kindergeld oder endet das Anrecht mit der Selbstständigkeit auch wenn ich noch keine 25 Jahre alt bin?
Ich bedanke mich schonmal im vorraus.






					
					
					
						
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