Hi Leute,
hab mir mal die Grafikkartenangebote bei ebay angesehn und etwas "interessantes" entdeckt. Im Kleingedruckten steht folgendes:
Dieser Artikel wird unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen versteigert. Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung (Garantie) beim Kauf von Gebrauchtwaren zu verzichten. Da es sich um einen Verkauf von Privat handelt, ist eine Rücknahme bzw. ein Umtausch von Ware oder eine Übernahme von Garantie ausgeschlossen, zumal der zu versteigernde Artikel wegen eines inkompatiblen Testsystems nicht auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden konnte und damit auch als defekt verkauft wird. Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Es steht zwar in der Artikelbeschreibung, aber könnte das nicht doch an Betrug etc. grenzen? Würde mich ja jetzt schonmal interessieren. Vielleicht weis foofi da ja auch mehr. Die rechtlichen Sachen sind ja sein "Spezialgebiet"
PS: Den Link darf ich nicht posten (Forenregeln)



					
					
					
						
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