Nach dem was ich so gelesen hab wurde das Abo unzureichend erwähnt.
Ein scheinbares Gratisangebot und eine kleine Erwähnung in den AGBs zählen da nicht, aber vor Gericht könnten sie gehen, ob sie damit durchkommen ist zweifelhaft.
Wenn nichts per Post kommt wird es nicht ernst.

Les dir das mal durch und guck ob das auf dich zutrifft: http://www.verbraucherzentrale-berli...?articleid=538