Hi leutz,
Vor ungefähr fünf Jahren trat unser jetziges Jugenschutzgesetz in Kraft, das in diesem Jahr auf den Prüfstand kommt um seine Wirkung zu bewerten. Auf ein objektive Bewertung, basierend auf richtigen Informationen und echter Sachlage, aber kann man wohl lange warten. Im Zuge der (bescheurt) leidigen (total fehlinformierten) ""Killerspiel""-Debatte hat sich so manch Politiker längst eine Meinung gebildet: "Der Jugenschutz ist zu lasch!"
Ministerpräsident Günther Beckstein fordert gar ein mit harten Strafen bedrohtehs Herstellungsverbot für """Killerspiele""". Dabei können weder er noch seine gleichgesinnten Mitstreiter, den Begriff *"""Killerspiel"""* bis heute definieren, geschweige denn ein gescheites bzw. vernünftiges Beispiel nennen - wir erinnern uns z.B. an Herrn Dr. Pfeiffer (den selbsternannten Videospiel-Experen, ohne je gespielt zu haben und dem nachgesagt wird, dass er das alles nur macht um den Job der USK zu übernehmen um die Kohle zu kassieren), der das Online-Rollenspiel "World of Warcraft" mit (!) Battlefield 1942 vermischte, sprich WoW im 2.WW mit Sanis usw..
Wegen dieser Prüfung beauftragte man das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung ein Studie zum Jugendschutzgesetz zu verfassen, deren Ergebnis spricht sich penibel gegen ein Verbot von ""Killerspielen"" aus und bemängelt eher die derzeitige Praxis, sowie die Alterskennzeichnungen.
Das Bundesfamilienministerium sieht das trozdem anders - fragt sich, wozu dann überhaupt ein teures und aufwändiges Expertengutachten in Auftrag gegeben wurde?
Mittlerweile wurde bereits ein Entwurf zur Änderung es J-Gesetzes abgesegnet und braucht nur noch die Mehrheit des Bundestages und die Zustimmung des Bundesrat
Das von unserer B-familien-m. Ursula von der Leyen (CDU) geplante Konzept enthält drei Hauptmaßnahmen:
1. Vergrößerung des USK-Siegels auf 1200 mm² - Erfolg dieser Änderung ist meiner
Meinung nach gleich null
2. Selbstzwckhafte Mord- und Metzelszenen,
sowie die Glorifizierung von Selbstjustiz gelten fortan
als eindeutig jugendgefährdend - In der BPjM sind das bereits
Indizierungsgründe
Bisher alles nur halb so schlimm und leicht zu verkraften, aber jetzt....
3.Künftig sollen auch Spiele, die "von besonders realistischer, grausamer oder reißerisch dargestellter, selbstzweckhafter Gewalt beherrscht werden", als schwer jugendgefährdend gelten und damit wie etwa Kriegverherrlichung oder Pornographie per Gesetz unmittelbar auch automatsch auf dem index landen -auch ohne ein vorheriges Verfahren bei der BPjM!!!!
Was einen Film zum Porno macht, davon haben auch juristische Laien eine Vorstellung. Was aber "gewaltbeherrscht" bedeutet, ist bislang ebenso wenig ungeklärt wie der """"Killerspiel""""-Begriff selbst.
Durch dies Regelung könnten Grafikkanonen wie "Crysis" und "Bioshock" auf dem "Index" landen! Tritt die Äanderung in Kraft, entscheiden fortan die Staatsanwaltschaften, welche Spiele in der Praxis als "gewaltbeherrscht" angesehen werden!
(Quelle: Gamestar)
Was haltet ihr davon??? Also ich halts für sehr bedenklich!
Edit: zumindest bessere Änderungen als die der Herren Beckstein und Schünemann