Auf einem befriedeten Grundstück schon, nur Reizgas- Platzpatronen. Wenn du mal besser auf den Kontext geachtet hättest, wärst du vielleicht darauf gekommen wieso ich überhaupt was geschrieben habe. Und zwar hat ja Pancho indirekt darauf hingewiesen mit einer sogenannten Walther P99 Vogelschreckmunition zu verschießen. Das ist DEFINITIV verboten. Das verschießen von Vogelschreckmunition kommt Geschossen gleich, und wenn Pancho kein großes, weiträumiges Gelände (und auch Munitionserwerbsschein) als sein befriedetes Eigentum bezeichnen darf, ist es verboten.





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