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Thema: Katana Import

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  1. #3
    Prophet Avatar von SplitTongue
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    Hmmm, könnte mir gut vorstellen dass der Import eines Katanas in etwa so leicht ist wie der Import eines Jagdgewehrs.
    Hab schon gesehen wie der Zoll Messer und andere Stichwaffen aus dem Verkehr zieht die wesentlich kleiner sind als ein
    Katana (alles größer als eine Handbreite, ausgenommen Küchenmesser). Ohne Papiere ? Ungeschärft vielleicht, aber ein
    geschärftes Katana kriegst du ohne entsprechende Papiere nicht einfach so importiert, das kann ich dir selbst ohne tiefere
    Kenntnis der dt. Waffengesetze garantieren. Du könntest dich ja damit versehentlich schneiden...

    E: Okay, auf jeden Fall beim Zoll anzumelden.

    Bestimmte Waffen dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei in die Bundesrepublik mitgenommen oder (zur Veräußerung) verbracht werden. Dazu gehören z.B. Macheten, Dolche, Samurai-Schwerter, Bajonette, Schlagstöcke und Degen.
    Jedoch ist die Mitnahme von Waffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.B. Stockdegen), verboten.
    Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei ihrer Einfuhr in die EG (und grundsätzlich auch bei der Ausfuhr) bei der Grenzzollstelle anzumelden sind. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung ist in diesen Fällen auch dann erforderlich, wenn der Wert innerhalb der Reisefreigrenze liegt. Sie müssen bei Flughäfen bzw. Häfen immer den "Roten Ausgang" benutzen und die Waren unaufgefordert anmelden.
    Geändert von SplitTongue (21.09.2015 um 12:25 Uhr)

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