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Thema: Deutsche Gesetze...

  1. #21
    Professional Avatar von Scaleo
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    Deutsche Gesetze ... "die sinnlos sind"

    - Ladenschlussgesetzt
    - Winter/Sommerzeit

    Brauch kein Schwein und stören mehr als das sie "helfen"
    Winter/Sommerzeit hat zwar nen richtigen Hintergrund aber ändern tut sich dadurch nichts.

    Aber das mit "Lebenslänglich" ist auch so schmarn, Lebenslänglich sollte auch Lebenslänglich sein und nicht "Nach spätestens 15 Jahren biste draußen".

    Mfg Scaleo



  2. #22
    Semi Pro Avatar von OWND
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    Ich finde das nicht übertrieben.

    Neja egal.
    Es reicht! - Wir sind hier in Deutschland!


  3. #23
    Professional Avatar von JamDeluxe
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    Zitat Zitat von E1ite-Marc0 Beitrag anzeigen
    Gibt Länder wo Kinderpornos gedreht werden und der lange Arm des Gesetzes nichts macht...
    Gibt Länder wo auf Papier steht, das Kinderschänder 9999999 Jahre hocken... In Realität ist das z.b. in Entwicklungsländern anders.
    MfG
    Marc0
    Wie gesagt ich gehe nicht von den Entwicklungsländern aus. Da ist einiges Ausbaufähig. Aber in so einem sozialen Land wie unserem sollte man schon mit harten Strafen bei schlimmen Taten rechnen.

    Es gibt Fälle wo jemand jemand anderen lebensgefährlich verletzt: Strafe 2 Jahre.

    Jemand hatte mal was hier gepostet wo sein Dad mit jemand anderen zusammengestoßen ist weil jemand betrunken gefahren ist. Die sind doch auch Straffrei davongekommen.

  4. #24
    Moderator Avatar von M3nTo5
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    Zitat Zitat von Link93 Beitrag anzeigen
    Atombombe+Massenmord=Mehr als 5 Jahre Haft.
    Ihr müsst das mal weiter sehen und nicht nur was da steht.

    Das mit der Kinderschänderei stimmt schon das ist echt dumm.
    @Link und alle anderen: Habt ihr meinen Post gelesen?
    A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.

  5. #25
    Professional Avatar von eFFeCTiVe
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    Zitat Zitat von Scaleo Beitrag anzeigen
    Deutsche Gesetze ... "die sinnlos sind"

    - Ladenschlussgesetzt
    - Winter/Sommerzeit

    Brauch kein Schwein und stören mehr als das sie "helfen"
    Winter/Sommerzeit hat zwar nen richtigen Hintergrund aber ändern tut sich dadurch nichts.

    Aber das mit "Lebenslänglich" ist auch so schmarn, Lebenslänglich sollte auch Lebenslänglich sein und nicht "Nach spätestens 15 Jahren biste draußen".

    Mfg Scaleo
    Stimme ich vollkommen zu.
    Ich hoffe nur, dass nicht demnächst ein weiteres sinnloses Gesetz dazukommt - ihr wisst, welches ich meine Naja, Sonntag is ja erstmal Bundestagswahl.

    Spoiler Hehe^^:
    Wisst ihr ja auch Also - schön wählen gehen: Wer wählt, kann verlieren, wer nich wählt, hat schon verloren
    Intel Core i7 950 @ 3,06 GHz||beQuiet StraightPower @ 650 W||3 * 2 GB 1333er Kingston DDR3-RAM||
    ASUS P6T SE||NVidia GTX 750 @ 1024 MB||Creative SoundBlaster X-Fi Xtreme Audio

  6. #26
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    Zitat Zitat von eFFeCTiVe Beitrag anzeigen
    Stimme ich vollkommen zu.
    Ich hoffe nur, dass nicht demnächst ein weiteres sinnloses Gesetz dazukommt - ihr wisst, welches ich meine Naja, Sonntag is ja erstmal Bundestagswahl.
    Bedingungsloses Grundeinkommen für alle, High Five o/ !


  7. #27
    Semi Pro Avatar von Alienkopf
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    Also das mit der vergewaltigung 5 Jahre find ich schon ziemlich krass..die Leute sollten der verbrannt werden...
    Ok die meisten können einfach nix dafür weil sie krank sind
    aber trotzdem...nich nach 5 jahren wieder raus...die machen doch direkt weiter -.-
    Core 2 Quad Q6600....EVGA GTX260....4 gb ram Pc-800

  8. #28
    Moderator Avatar von M3nTo5
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    Omg, ich bump das mal wenn keiner das lesen will.

    § 328
    Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

    1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder

    2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,
    aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer

    1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,

    2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,

    3. eine nukleare Explosion verursacht oder

    4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten

    1. beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder

    2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt
    und dadurch die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
    (4) Der Versuch ist strafbar.
    (5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
    (6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4.
    § 177
    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (1) Wer eine andere Person

    1. mit Gewalt,

    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

    1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

    2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

    3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

    2. das Opfer


    a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder


    b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    -http://dejure.org/gesetze/StGB/

    ... an der Formulierung wird gerne ein bisschen gedreht. Aber vom Prinzip her habt ihr Recht.
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  9. #29
    Erfahrener User Avatar von E1ite-Marc0
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    Und wozu Bumpen M3nTo5?
    Traurig das niemand dein Post liest?
    MfG
    Marc0

    Atomkraft, WorldWide
    ...
    A:"There is a life out of the internet"
    ...
    B:"WTF?!!11!one!!11!!!eleven ....link?"
    ...

  10. #30
    VIP Avatar von foofi
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    Zitat Zitat von TheMegaMaster Beitrag anzeigen
    Wander aus, wenn du meinst, woanders sei es besser. Wirst schnell erkennen, dass dem nicht so ist.
    genau so ist es... !

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