Nein.
Es zählt der Betrag, der auf der Rechnung ist.
Das, mit den Gutscheincodes, hat nicht Otto gesagt. Das ist von jemanden aus dem Netz.
Laut Gesetz steht fest: Der Betrag, der auf der Rechnung steht ist fällig.
Nein, das muss nicht im AGB stehen. Manche Gutscheincodes sind auch nur ein Mal gültig und nicht mehrmals. Zudem kommt noch hinzu, dass es Gutscheine gibt, dessen Codes nur für eine bestimmte Person gültig sind nicht an Andere übertragbar sind





