Gewährleistung
Was bedeutet Gewährleistung?
Gewährleistung stellt das gesetzlich gewährte Recht gegenüber dem Verkäufer dar. Bei gebrauchter Ware, beispielsweise aus unserer Fundgrube, erstreckt sich der Gewährleistungs-Zeitrahmen auf 12 Monate. Maßgeblich ist das Lieferdatum.
Der Gewährleistungsanspruch auf die von uns vertriebene Neuware beläuft sich auf 24 Monate nach Auslieferung.
Nach Einsendung der Ware gibt es in der Regel einen Austausch oder eine Reparatur, sobald der Defekt in unserem Technik-Labor bestätigt wurde. Bitte vermerken Sie auf dem
Rücksendebegleitschreiben, ob Sie eine Rücksendung oder einen Austausch wünschen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach Möglichkeit zu entsprechen.
Hinweis:
Für Kunden, die ein PC-Komplettsystem gekauft haben, bieten wir
hier ein eigenes Rücksendebegleitschreiben zum Download an.
Die Überprüfung jeglicher Garantiefälle ist im Rahmen unseres Kundenservice kostenfrei. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir anfallende Rücksendekosten bei unbegründeten Retouren an Sie weiterleiten müssen.
Um bei einer Gewährleistung einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, lesen Sie sich vorher bitte unsere Informationen zur
Rücksendung durch. So helfen Sie, möglicherweise unnötige Kosten zu vermeiden. So ist eine schnellere Bearbeitung des Vorgangs möglich.
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Gewährleistungsverlust
Bitte beachten Sie:
Bei mechanischen Beschädigungen, wie z.B. Brüchen, Rissen, Dellen, Kratzer etc. oder Überspannungsschäden erlischt jegliche Gewährleistung, sofern diese nach Übergabe entstehen. Beachten Sie daher auch unsere Hinweise zum Thema "Rücksendung", um Schäden beim Transport zu vermeiden.
Beispiele für den Gewährleistungsverlust:- Beschädigte Platinen auf Festplatten und anderen Massenspeichern
Zu lange Schrauben beschädigen bei der Montage von Festplatten die Controllerplatine. Abgesehen davon, dass die Gewährleistungsansprüche bei solchen Beschädigungen erlöschen, können sie Kurzschlüsse auslösen, die zur Zerstörung der Festplatte sowie weiterer Hardware-Komponenten führen. - Mechanische Beschädigungen an Massenspeichern, Mainboards, SIMMs, CPUs u.a.
Dellen oder verbogene Ecken insbesondere an Festplatten und anderen Massenspeichern weisen auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin. Mechanisch beschädigte Mainboards, CPUs, SIMMs oder Controller u.a. werden daher nicht ausgetauscht – die Gewährleistung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. - Zerstörte Bauteile und Komponenten durch falsche Energieversorgung
Schmorspuren auf den Bausteinen (Platine, Mainboard, Prozessoren etc.) lassen auf einen unsachgemäßen Anschluss der entsprechenden Komponenten schließen. Auch in diesem Fall ist die Gewährleistung ausgeschlossen. - Beschädigte oder entfernte Siegel
Das Entfernen oder Beschädigen jeglicher auf dem Produkt angebrachter Garantiesiegel, Barcodes, Warnhinweise oder sonstiger Aufkleber führt zum Verlust der Gewährleistung.
In jedem Fall gilt:
Nehmen Sie den Einbau Ihrer PC-Komponenten nur dann selbst vor, wenn Sie diesen auch sicher beherrschen. Jeder der oben beschriebenen Defekte führt unweigerlich zum Erlöschen der Gewährleistung.
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Garantie
Während der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller Garantien an, deren Leistungen sich über die Gewährleistung hinaus und unabhängig von dieser erstrecken.
Gerade bei besonders hochwertigen Produkten wie z.B. Digitalkameras oder Monitoren ist dies oft der Fall. Die Konditionen sind hier in der Regel um ein Vielfaches günstiger als bei der gesetzlichen Gewährleistung.
Bitte beachten Sie:
Ansprechpartner ist hier im Regelfall nicht der Händler, sondern der Hersteller. Die Abwicklung erfolgt somit direkt über diesen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zu Reklamationen direkt
über den Hersteller. Durch eine Abwicklung direkt über den Fabrikant machen Sie von der Option Gebrauch, die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten.
Einige Hersteller bieten Garantien an, die zeitlich über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Im Rahmen eines besonderen Serviceangebotes bieten wir Ihnen an, dort die Abwicklung des Falls in Ihrem Auftrag zu übernehmen.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung Ware an unsere Service-Abteilung zu schicken, beachten Sie bitte das Folgende:
Von unserer Service-Abteilung wird in dem Fall die Abwicklung stellvertretend für Sie übernommen. ALTERNATE ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht berechtigt, diese Garantie gegenüber dem Hersteller direkt geltend zu machen. Aus diesem Grund benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag, um Ihre Rechte gegenüber dem Hersteller vertreten zu können. Unsere Serviceabteilung wird Ihnen nach Eingang der Ware per Fax oder auf dem Postwege die nötigen Informationen und Unterlagen zur Abwicklung in Ihrem Fall zukommen lassen.
Bei der Abwicklung entsprechender Fälle nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entstehen uns zum Teil erhebliche Kosten. Dies begründet sich zum Teil durch im Ausland liegende Servicecenter der Hersteller, aber auch durch den gesteigerten Verwaltungsaufwand. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, hier eine Unkostenpauschale in Höhe von 20 Euro zu erheben. Zudem möchten wird Sie bitten, die Ware frei einzusenden. Gebühren, die unter Umständen vom Herstellerservice erhoben werden, müssen wir leider an Sie weitergeben.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
AGB die ergänzend Gültigkeit haben.