Öhmm noch mal was zu origin. Was bin ich froh BF3 abbestellt zu haben!!
Ich kann euch nur raten, den Artikel genau zu lesen. Ein kleiner Ausschnitt ist:
Gerichtsstand und geltendes Recht [EULA Punkt 13]"Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen dieser Vertrag und deine Nutzung der Anwendung den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder deiner Nutzung der Anwendung bei den Gerichten Englands liegt, und unterwirfst dich ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte."
Solche Klauseln sind gemäß §§ 38, 698 II ZPO unwirksam, soweit es sich um Verbraucherverträge handelt. Zudem kann ein ausländischer Gerichtsort und Recht nur verwendet werden, wenn dieser mit dem Vertragsinhalt im Zusammenhang steht. Da hier ausschließlich deutsche Nutzer betroffen sind, muss das bezweifelt werden [vgl. Ring/Klingelhöfer/Niebling a.a.O. Seite385].
Ganzer Artikel hier:
http://www.pcgameshardware.de/aid,84...Internet/News/