Zitat Zitat von matt1974 Beitrag anzeigen
... Nebenbei, wenn der Umzug in eine gemeinsame Wohnung stattfindet, dann gilt der Haftpflichtvertrag nicht mehr. Dann brauchst du, egal ob verheiratet oder nicht nur noch eine Haftpflichtversicherung. Soll heissen du oder deine "Ex", und kaputt machen dürfet ihr euch gegenseitig auch nix mehr. Das war bei mir so und das beste daran war noch, der Typ von der Regulierungsstelle, der Versicherung(!!!) sagte noch zu mir, wieso ich nicht eine andere Adresse angegeben hätte, dann wäre alles versichert gewesen?!?! Pk ich hasse Politiker und Versicherungen!
Hier spricht der "Fachmann":
1. Wärend des Umzugs bleibt noch die ursprüngliche Situation (getrennte Versicherungen) gültig.
2. Nach dem Zusammenzug ändert es sich, wenn der ältere Vertrag den Partner einschließt (neuer Vertragsabschluß).
3. Immer der jüngere Vertrag (Abschlußdatum) wird rechtlos, damit sofort ungültig und storniert.
4. Nur Haftpflichversicherungen mit der Klausel "Gefälligkeitsschäden" regeln Schäden mit nahestehenden Personen.
5. Fremde Personen (nicht als Umzugshelfer) sind (wie matt1974 richtig sagt) immer regelfplichtig - problemlos.