Hier spricht der "Fachmann":
1. Wärend des Umzugs bleibt noch die ursprüngliche Situation (getrennte Versicherungen) gültig.
2. Nach dem Zusammenzug ändert es sich, wenn der ältere Vertrag den Partner einschließt (neuer Vertragsabschluß).
3. Immer der jüngere Vertrag (Abschlußdatum) wird rechtlos, damit sofort ungültig und storniert.
4. Nur Haftpflichversicherungen mit der Klausel "Gefälligkeitsschäden" regeln Schäden mit nahestehenden Personen.
5. Fremde Personen (nicht als Umzugshelfer) sind (wie matt1974 richtig sagt) immer regelfplichtig - problemlos.





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