also bei uns an der FOS war ein Beamter da und zeigte uns was es für Internet Kriminalitäten gibt.

Du darfst dir Filme auf k***.t* anschauen und sogar downloaden ABER niemals damit Handel treiben, d.h. den Film auf ner DVD brennen und dafür Geld verlangen. Auch kein "public viewing" bei dem Eintrittsgeld verlangt wird ist Rechtsgültig.

So hat er es uns gesagt und da ich dies nicht glauben konnte, fragte ich gleich danach noch mal nach, dabei kam das Gleiche raus^^