Bohrmaschine Rückgaberecht ?
Hallo Leute !
Man hat doch beim Kauf im Internet auf die meisten Produkte ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Wie sieht es mit einer Bohrmaschine aus ? Ich meine, einen Computer kann ich anschalten und alles austesten, ohne wirklich "Gebrauchsspuren" zu hinterlassen. Hier geht es aber um eine Bohrmaschine oder eben allgemein Handwerksgeräte (habe aber speziell das Problem mit einer Bohrmaschine).
Wie soll ich denn testen, ohne die Bohrmaschine in Gebrauch zu nehmen ? Ich habe bei einem Shop angefragt und so eine Antwort bekommen: Wenn ich die Bohrmaschine in Betrieb nehme, muss ich automatisch eine "Überprüfungspauschale" von 35€ bezahlen ! Dem kann ich entgehen, wenn ich im Ladengeschäft teste (was nicht geht, da das Geschäft hunderte km entfernt ist - logisch, deshalb auch Internetkauf...).
- Ich kenne diesen Satz "Wenn sie es testen, wie es Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre (...)". Wie sollte ich es denn im Ladengeschäft auf Funktion testen, wenn ich es nicht einschalten darf ? :shock:
- Ein "stinknormaler" Bohrer kostet niemals 35€/Stück. Keine Ahnung, von welchen Spezial-Anfertigungen die hier reden. Aber ich habe eigene Bohrer Zuhause, mit denen ich das testen würde. Der Verschleiss des Gerätes bei diesem Test wäre dann ja praktisch null.
- Normalerweise darf man mir doch nur etwas in Rechnung stellen, wenn ich den Wert eines Gerätes mindere. Aber das ist mir bisher noch nie untergekommen, dass ein Shop davon Gebrauch macht ! Wurden immer sämtliche Elektrosachen einfach zurückgenommen.
Habe bei einem anderen Shop angefragt und der meinte sogar "Wir nehmen es nur in Originalverpackung und unbenutzt" zurück. Wie soll ich es dann testen ? Soll ich die Verpackung anstarren ?!! :mad:
Bitte helft mir hier weiter. Am besten mit Fakten !