LOL, du wiedersprichst dir selber, im eigenen Satz.
Laut AGBs ist es nicht erlaubt, gebrannte Medien zu vertreiben.
Wenn du diese aber trotsdem anbietest, ganz gleich, ob sie genannt werden oder nicht, machst du dich strafbar.
Ich meine ja auch wenn es denn so währe aber wer prüft das denn?
Strafbar mit Mainboardtreibern, ich glaube damit kommt niemand durch, immerhin muss man ja dann was in der Hand haben, da reichen Treiber sicher nicht aus
Geändert von Shadow (18.07.2007 um 13:24 Uhr)
Viele lassen sich gehen, ich lasse mich fahren !
Windows 8.1 64Bit, Asus M5A97-Evo AM3+, AMD FX 8350 8 x 4 GHz
GTX660 OC 1085 MHz, 16GB Ram-1600 MHz, SoundblasterXfi-Xtreme Music
Revoltec Lightboard, SteelSeries Sensei,TFT-Dell 2209 WA