Rofl - das will ich sehen wie die das Durchführen wollen.
Ausserdem würde mich dringend interessieren wer kontrollieren will ob dort wirklich alle Besucher der Website auch das entsprechende Alter haben und vorallem wie.
Klingelt etwa jemand vom Jugendschutz an der Tür und frägt nachm Ausweis ?
Wird sicher lustig wenns dann heißt - "Ouhhh - den hab ich nun heute leider echt nicht dabei"
Mfg Scaleo
"Diese sollen von entsprechenden Jugendschutzprogrammen, die Eltern auf den PCs ihrer Kinder installieren sollen, ausgelesen werden"
" JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen
Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. Die Informationen werden kontinuierlich erweitert.
► Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt : Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
- Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
- Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Der Einsatz "technischer oder sonstiger" Mittel ist nach der bisherigen Rechtslage umständlich und wenig wirkungsvoll. Durch die neue Möglichkeit, ein Angebot mit einer Altersstufe zu kennzeichnen, tritt eine Alternative hinzu, die viel besser zum Medium Internet passt als Zeitbeschränkungen oder etwa die Abfrage der Personalausweisnummer.
- Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
- Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
- das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011
► Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht?
Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden.
Soweit eine Seite nicht klassifiziert ist, wird sie demnach nur unter folgenden Voraussetzungen nicht angezeigt:Soweit Schulen entsprechende Filter einsetzen und diese „strikt“ konfigurieren, gilt das auch für diesen Fall. Schulfilter sind aber auch heute schon installiert und abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Schule bzw. Kinder- und Jugendeinrichtung als strikt oder weniger strikt konfigurierbar. Jugendschutzprogramme beinhalten natürlich weitere Mechanismen (z.B. Blacklist, Whitelist) sowie die Möglichkeit der manuellen Freigabe oder Sperrung einzelner Websites. Die Alterskennzeichnung tritt lediglich als neues Instrument hinzu, um die Entscheidung der Filterprogramme einfacher und die Qualität der Filterung besser zu machen."
- Am Computer des Endnutzers ist aktiv ein Jugendschutzprogramm eingerichtet worden. Die Entscheidung, ob ein Jugendschutzprogramm installiert wird und wie dies konfiguriert ist, obliegt allein dem Nutzer, z.B. den Eltern, die einen Computer für ihr Kind sicher gestalten wollen.
- Das Jugendschutzprogramm ist zusätzlich so konfiguriert (optional), dass nicht gekennzeichnete Seiten nicht angezeigt werden.
CPU: i9 13900K @ 5.5 Ghz | RAM: 64GB DDR5 CorsAir Dominator | Nvidia RTX 4080 | Asus ROG STRIX Gaming E2 WiFi Z690 | be Quiet Dark Power 12 850 Watt Titanium | 4K AOC Monitor | 3x24" BenQ Monitor |
Bald bekommen wir noch Pillen verabreicht, die uns jegliche Emotionen eindämmen, damit wir ja nicht aus Wut auf die Idee kommen zu rebellieren!
"Mit dem Wort 'Zufall' gibt der Mensch nur seiner Unwissenheit Ausdruck."
(Laplace, frz. Astronom u. Mathematiker, 1749-1827)
A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.