Ich würde zunächst nichts machen.
Antworten, bzw. Anwalt erst, wenn ein "echter" gerichtlicher Bescheid kommt.
Jetzt heißt es ja: könnte, würde, wäre, usw. --> zum Angst machen.

Dann ist entscheidend, ob die kostenpflichtige Anforderung gültig formuliert ist (AGB, und der Hinweis). Google mal mit dem Text, vlt. ist das da schon geklärt.