Ich würde zunächst nichts machen.
Antworten, bzw. Anwalt erst, wenn ein "echter" gerichtlicher Bescheid kommt.
Jetzt heißt es ja: könnte, würde, wäre, usw. --> zum Angst machen.
Dann ist entscheidend, ob die kostenpflichtige Anforderung gültig formuliert ist (AGB, und der Hinweis). Google mal mit dem Text, vlt. ist das da schon geklärt.
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