Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der
Polizei, dem
Ordnungsamt, dem
Landratsamt, dem
Kreisverwaltungsreferat oder der
Gemeinde ausgestellt.
Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:
- Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich
Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis sechs Wochen und kostet etwa 50 Euro.
Der kleine Waffenschein wird meist auf dem selben Vordruck hergestellt wie der so genannte
große Waffenschein, wird jedoch per Hand oder mit der Schreibmaschine entsprechend modifiziert.