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Thema: Alle Fragen zu jedem Thema

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Prophet
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    Hallo ich habe etwas in Österreich bei einem Händler bestellt, was 29,95€ gekostet hat, Versand war 8,90€ also habe insgesamt 38,85€ bezahlt.

    Teil erhalten, war aber in keinster Weise akzeptabel, die Farbe die angegeben war grau anstatt schwarz und passte garnicht ins Gesamtkonzept des Autos (war ein Blendedeckel)
    Natürlich dort angerufen und er meinte ja das ist halt so, ich sollte das akzeptieren oder halt zurückschicken.

    Habs zurückgeschickt, leider gabs von ihm kein Retourschein, also musste ich nochmal 5,10€ extra für den Versand (natürlich rückverfolgbar)bezahlen.

    Heute hat er mir aber nur die 29,95 € überwiesen. Muss er nicht normal seinen Versand auch mit zurücküberweisen, hab ich ja quasi mitbezahlt! Das ich von mir den Versand selber tragen muss ist mir klar..

  2. #2
    Semi Pro
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    Avatar von Seth
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    Zitat Zitat von Tig3r0023 Beitrag anzeigen

    Heute hat er mir aber nur die 29,95 € überwiesen. Muss er nicht normal seinen Versand auch mit zurücküberweisen, hab ich ja quasi mitbezahlt! Das ich von mir den Versand selber tragen muss ist mir klar..

    Nein muss er nicht, denn er hat eine Leistung erbracht (Ist zur Post und hat das Paket/Päckchen abgeschickt), von daher wird dir das nicht gutgeschrieben. Es ist ne Kulanzsache des Händlers. Zumindest war das mal so...kann sich aber mittlerweile geändert haben.


  3. #3
    Prophet
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    Ja aber die Leistung war mangehaft in der Verarbeitung und entsprach nicht der Produktbeschreibung/Bild. Es ist nicht einfach ein Wiederuf weil ich es nicht mehr haben möchte , sondern weil der Service des Unternehmens schlecht ist und ich total unzufrieden mit dem Produkt bin. Ein Austauschprodukt sieht genauso aus wurde mir gesagt. Da ist das doch ein Unterschied, oder?
    Außerdem habe ich ja schon den Preis für die Rücksendung übernommen, der Verkäufer kann seinen Versandpreis ja nicht einfach so einbehalten.

    Erhält der Käufer den bestellten Artikel nach Zahlung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so ist der Käufer verpflichtet, sich schriftlich (Postweg oder E-Mail) an den Verkäufer zu wenden.
    Steht in den AGB's, habe mich nach 31 Tagen bei denen gemeldet und sie haben gesagt, das sie die Ware jetzt fertig machen. Habe keine Mitteilung bekommen, kann ich das gegen sie verwenden?

  4. #4
    Semi Pro
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    Avatar von Seth
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    Nicht wirklich, Du hast dich gemeldet, zwar erst nach 31 Tagen, aber du bist laut der AGB dem nachgekommen.

    Was ist das denn für ne Firma? Wenn ich fragen darf.


  5. #5
    Prophet
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    Zitat Zitat von Seth Beitrag anzeigen
    Nicht wirklich, Du hast dich gemeldet, zwar erst nach 31 Tagen, aber du bist laut der AGB dem nachgekommen.

    Was ist das denn für ne Firma? Wenn ich fragen darf.
    Ach sorry, hab den Satz falsch gelesen.. dachte er ist verpflichtet sich zu melden.

    Carstyle4you heißt die.

    Bei einem Warenwert von unter 40€(der vorliegt) ist der Verkäufer nicht verpflichtet die Rücksendekosten zu tragen. Das ist mir bewußt. Aber der komplette Artikel hat 38,85 inklusive Versand gekostet, die ich bezahlt habe, also kann ich von ihm auch den komplett bezahlten Preis zurückfordern, nicht nur den Artikelpreis! Oder etwa nicht?

  6. #6
    Semi Pro
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    Avatar von Seth
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    Nein das geht nicht. Du hast einen Artikel erworben im Wert von € 29,95 da du seine Dienste in Anspruch genommen hast, wird er dir die Versandkosten nicht erstatten, sonst würde er als Händlich auf den Unkosten von € 8,90 sitzen bleiben. Und warum sollte er für etwas Bezahlen, was er nicht Verkauft hat, da kann er das Geld auch ins Klo werfen


  7. #7
    Prophet
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    Deshalb gibt es ja die Sache mit dem Warenwert unter 40€ = Käufer muss RÜCKSENDEKOSTEN selber tragen oder nicht?

    Der Versand ansich zum Kunden ist doch ein Teil den ich mitgekauft habe?

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