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Nutz
Anzeige gegen Unbekannt -> Endet zu 99% ohne Auffindung des Täters -> Verfahren wird eingestellt.
Angabe über gestohlene Sachen -> Einen Rucksack mit PC-Teilen lässt man nicht in einem offenen, leicht zugänglichen Schuppen stehen, zudem ist dieser Rucksack kein fester Bestandteil des Schuppens/nicht fest eingebaut -> Keine Übernahme der Neubeschaffungskosten.
...wär ja auch zu einfach, wenn ich die Sachen von Kumpels klauen lasse und sage, da standen meine ganzen teuren PC-Teile drin...welche Versicherung zahlt das bitte? Bei nem Einbruch ins Auto werden trotz Vollkasko auch keine gestohlenen Rucksäcke oder Handies ersetzt, höchstens Autoradios, die fest installiert wurden. Also wirst du wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Ich hoffe, du lernst daraus, dass man Taschen leer auslüftet, nicht mit teuren Gegenständen drin.