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Thema: Vorratsdatenspeicherung

  1. #41
    Semi Pro Avatar von Schoeniaw(koq)
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    Zitat Zitat von megaman Beitrag anzeigen
    @makavelli, sry hab deinen post zu spät entdeckt, aber wenn man da unterschreibt, steht man wahrscheinlich auf ner schwarzen Liste und wird über Nacht umgebracht.
    ja, dann kommt der schäuble mit seinen killern und überfährt dich (der war fies, ich weiß) oder du bekommst besuch vom NED (upps, falscher film. oder auch nicht???...). aber glaube das auch nicht, die meisten hörposten ausm kalten krieg (wenn nicht sogar alle) sind sowieso still gelegt. naja man weiß nie was die regierung so hintenherum macht aber ich glaube kaum das es soweit geht. wenn man in die USA telefoniert ist das was anderes aber inlandsachen, wohl kaum...
    Geändert von Schoeniaw(koq) (23.12.2007 um 15:34 Uhr)

  2. #42
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    Also ich kann zu dem Amiabhörkram nur so viel sagen. Ich hatte mal vor kurzem mit einer älteren Dame gesprochen, die bis vor kurzem in den usa gelebt hat. Sie sprach vor einigen Monaten telefonisch mit ihrer nichte in den usa und fragte sie was denn die politik mache und bush etc. Da bekam sie zur Antwort im original: "Wir sprechen am Telefon nicht mehr über Politik".

    Wie kann es sein, dass im "demokratischsten Land der Welt" die Bürger sich nicht mehr trauen am Telefon über Politik zu reden. Das zeigt doch wie steil es nicht nur bei uns bergab geht...
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  3. #43
    Semi Pro Avatar von Schoeniaw(koq)
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    Zitat Zitat von makkavelli Beitrag anzeigen
    Also ich kann zu dem Amiabhörkram nur so viel sagen. Ich hatte mal vor kurzem mit einer älteren Dame gesprochen, die bis vor kurzem in den usa gelebt hat. Sie sprach vor einigen Monaten telefonisch mit ihrer nichte in den usa und fragte sie was denn die politik mache und bush etc. Da bekam sie zur Antwort im original: "Wir sprechen am Telefon nicht mehr über Politik".

    Wie kann es sein, dass im "demokratischsten Land der Welt" die Bürger sich nicht mehr trauen am Telefon über Politik zu reden. Das zeigt doch wie steil es nicht nur bei uns bergab geht...
    wirklich? also des hört sich schon n bisschen strange an.- allerdings sind die USA auch der staat bei dem man sowas fast schon erwartet, nach all den hollywood beispielen.

  4. #44
    User Avatar von frank.schloeze
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    Standard Jeder sollte da mitmachen

    ok Leute,

    ich finde, die Regierung geht mit der Vorratsdatenspeicherung eindeutig zu weit. Vor Allem, da auch geographische Handy-Daten gespeichert werden (für ein halbes Jahr!!!). Damit kann man Bewegungsprofile erstellen (Wo war heinz Müller am 1.1.2008 um 17:30?). Damit ist quasi jeder erpressbar und diese Spionage kann zu politischen Zwecken 'genutzt' werden. Das ist einfach völlig willkührlich und in keinster Weise mit den bürgerlichen Grundrechten vereinbar, weswegen JEDER sich an der Sammelklage beteiligen sollte:

    http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

    Leute, macht da mit. Nur wenn man sich aktiv beteiligt, kann man was ändern. Und erzählt Leuten, die sich nicht gut mit Internet auskennen, womit wir es hier zu tun haben. Eine MASSIVE Einschränkung der Bürgerrechte und ein klarer Zug weg von demokratisch-freiheitlichen Bürgerrechten zu einem Überwachungsstaat. Solche Entwicklungen müssen SOFORT bekämpft werden und nicht erst, wenn es zu spät ist!

  5. #45
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    Kurzer Stand der Dinge. Das Gesetz wurde vom Bundespräsidenten unterschrieben und ist seit 1.1.08 in Kraft. Ein Eilantrag gegen das Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht vor, welches wahrscheinlich diese Woche eine erste Entscheidung fällt.


    Hier eine lustige Geschichte:


    TV-Moderator verlacht Datenschützer – wird selbst Opfer

    von FELIX KNOKE

    Erst verliert die britische Steuerbehörde zwei CDs mit den persönlichen Daten von 25 Millionen Briten, dann gehen die privaten Daten von drei Millionen Fahrschülern verlustig und das britische Gesundheitsministerium verduselt eine CD mit Krankenakten von 160.000 Kindern. Alles aber gar nicht schlimm, mokiert sich TV-Moderator Jeremy Clarkson ("Top Gear") in der "Sunday Times": Was soll schon passieren? Quasi zum Beweis veröffentlichte Clarkson im "Sunday Times"-Artikel seine Bankdaten und eine Anleitung, wie man seine Adresse herausfinden könnte. "Das einzige, was ihr damit machen könnt, ist mir Geld auf mein Konto zu überweisen. Nicht etwas davon abzuheben. Mal ehrlich, ich hab noch nie von so viel Aufregung um nichts gehört."

    Wirklich Aufregung um nichts? In einer neuen Kolumne musste Clarkson zugeben: "Heute Morgen öffnete ich meine Kontoauszüge und fand heraus, dass jemand in meinem Namen eine Einzugsermächtigung über 500 Pfund veranlasste." Das Geld wurde einer Wohltätigskeitsorganisation gespendet. Die Bank kann nun wegen eines Datenschutzgesetzes weder herausfinden, wer den Bankeinzug veranlasste, noch etwas dagegen unternehmen, dass so etwas in Zukunft wieder passiert. Clarkson: "Ich lag falsch und wurde für meinen Fehler bestraft." Im Gegensatz zu dem, was er früher dachte, sei er nun überzeugt davon, dass man "diese Idioten, die die CDs verloren haben, finden muss und ihnen Cocktailspieße in die Augen stecken, bis sie um Gnade winseln."

    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...528118,00.html

    wir nennen keine cheater aber hat einfach keinen sinn/spass gemacht wenn das ganzes magazin verballerst und mache gegener machen 1-2 schüsse und du bist tot.

    irgendwie strange das ganze.
    ok back to topic !

    Guter Artikel:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...529413,00.html
    Geändert von foofi (29.01.2008 um 09:27 Uhr)
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  6. #46
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    So, es kommt Bewegung ins Verfahren.

    Wie heise.de heute meldet ist die Zuständigkeit geregelt. Prof. Dr. Papier fühlt sich und den ersten Senat zuständig. Den Hauptteil des Verfahrens wird wohl der für Datenschutz zuständige Richter Hoffmann-Riem bestreiten. Der hat auch schon das Verfahren über heimliche Online Durchsuchungen in NRW geleitet.

    Weitere Beschwerden, die sich gegen strafprozessuale Regelungen richten, wurden dem Zweiten Senat zugeschlagen, also scheinbar Herrn Di Fabio.

    Wann der Eilantrag entschieden wird ist demnach noch offen. Wir dürfen also weiterhin gespannt sein, aber immerhin ist jetzt mal geregelt wer entscheidet.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/102693


    @ foofi, wenn du meine Beiträge veränderst, dann achte wenigstens darauf, dass du keine Sachen von anderen in meinen Beitrag reineditierst... siehe oben, zwischen Quelle und Guter Artikel...

    Und bitte toleriere Doppelposts, wenn diese ein paar Tage auseinander liegen, sonst liest es ja keiner
    Geändert von makkavelli (30.01.2008 um 11:47 Uhr)
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  7. #47
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    jop... hat jemand aber nen eigenen Thread aufgemacht

    http://crysis.4thdimension.info/foru...ead.php?t=5955
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  8. #48
    Moderator Avatar von M3nTo5
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    Oh, hab ich nicht gesehen *moves*
    A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.

  9. #49
    Administrator Avatar von warpspeed
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    Nach dieser Meldung wird die Traffic im Internet ab heute sicher wieder ansteigen .

    Zitat Zitat von n-TV.de
    Urteil zur Massenspeicherung
    Das Bundesverfassungsgericht fällt heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter entscheiden, ob ohne Verdacht alle Internet- und Telefondaten aller Bürger für sechs Monate gespeichert werden dürfen. Während Kritiker auf eine Entschärfung des Gesetzes hoffen, warnt CDU-Innenexperte Bosbach davor.

    Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet. Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der "Bild-Zeitung". "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

    Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsanbieter sind seit 2008 per Gesetz verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet für ein halbes Jahr zu speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Das Gericht hatte die Datennutzung bereits in zwei Anordnungen erheblich eingeschränkt. Nach den kritischen Fragen der Richter bei der mündlichen Verhandlung wird nun erwartet, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung allenfalls unter sehr strengen Auflagen zulassen wird.
    Gegenargumente überzeugen

    Das Gericht hatte aus der Rekordzahl von knapp 35.000 Beschwerden von Bürgern und Politikern einige exemplarisch ausgewählt, um zu prüfen, ob die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass das Gericht diese anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten allerdings kritisch sieht, machte Verfassungsrichter Johannes Masing bereits bei der Einführung in die mündliche Verhandlung klar: Polizei und Geheimdienste könnten mit den Daten feststellen, "wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat", sagte Masing damals.

    Das Gericht hatte sich zudem von den kritischen Ausführungen der bestellten Sachverständigen beeindruckt gezeigt. So hatte etwa die Vertreterin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, davor gewarnt, dass mit den Verbindungsdaten sensible Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. Die derzeit 110 Millionen Handys in Deutschland seien künftig bis auf wenige Meter genau ortbar und würden damit alle automatisch zu "Ortungswanzen", sagte Kurz.
    Unnötige Instrumente?

    Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, können alle typischen Straftaten wie etwa der Handel mit Kinderpornografie oder das Ausspähen von Online-Bankkonten auch ohne die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich aufgeklärt werden. Gegen Internetkriminalität sei die Polizei bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar 2008 erfolgreich vorgegangen. So lag die Aufklärungsquote des Bundeskriminalamtes für Straftaten mit dem sogenannten "Strafmittel Internet" im Jahr 2007 immerhin bei 82,9 Prozent.

    Die Verfassungshüter hatten auf die Eilanträge der Kläger bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Ansonsten werde das Vertrauen der Bürger "in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs" zu sehr eingeschränkt, hieß es zur Begründung. Gut möglich, dass dies auch der Tenor der heutigen Urteilsverkündung sein wird.
    Quelle: n-TV.de
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  10. #50
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    Irgendwo hatte ich mal nen Artikel gelesen von einer der BKK, der meinte dass Daten aus der Vorratsdatenspeicherunggrade mal bei 0,5 % der Fälle oder so helfen.

    Der Aufwand lohnt sich irgendwie nicht wirklich

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