Hat denn diese Anzeige ein Aktenzeichen bzw. ist denn dieses Dokument überhaupt von einer Justizbehörde?
Normalerweise kommen keine Anzeigen anonym an, sondern werden von der nächstgelegenen Polizeistelle abgeschickt und für gewöhnlich haben die auch einen Absender draufzuschreiben.
Falls ein Aktenzeichen vorhanden ist und sofern die Polizei den Vorfall bei sich registriert hat, ist dies rechtens. Jeder Bürger hat gemäß paar Paragraphen (irgendwas mit 100 beim Ordnungewidrigkeitsgesetz) das Recht, denNachbar oder Mitbewohner anzeigen zu können. Jedoch sollte man schon vorweisen können, dass diese Person die angezeigt wird, auch für den Lärm der Ruhestörung verantwortlich ist.
Aus meiner Sicht würd ich persönlich vorsichtig damit umgehen, da sowas ziemlich mies enden kann. Im Normalfall wird man nur verwarnt, sofern sich das dann wiederholen sollte kann sich da schlimme Folgen bilden. Kündigung des Mietrechts etc. sind da nur kleine Sachen, sobald sich ein Anwalt da richtig reinsteigert kann unter Umständen sogar Schadensersatz verlangt werden.