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Thema: Anzeige wegen Ruhestörung

  1. #1
    Erfahrener User Avatar von DuF73n
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    Standard Anzeige wegen Ruhestörung

    Hallo zusammen!

    Und zwar haben wir (ein Fanclub) eine Anzeige wegen Ruhestörung bekommen.
    Diese kam am 13.07 and und der genannte Termin war der 02.06 (termin von unserem Sommerfest) .. Naja , jedenfalls wussten wir darüber nicht bescheid. Dass heißt and dem Abend war keine Polizei , noch ein Nachbar vorort , der uns drauf hingewiesen hat , dass wir zu laut seien.

    Nun würde ich gerne erfahren ob das Rechtens , bzw möglich ist dies zu wiederlegen.

    Eine Anzeige stellen ist ja generell immer möglich, jedoch muss es ja auch eine Beweislage geben.

    Ich würde gerne mal eure Meinung dazu hören , eventuell weiß darüber jemand mehr

    MFG

  2. #2
    Semi Pro Avatar von MAGIC
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    Ich glaube, dass die Polizei dreimal vorbeikommen muss.
    Beim ersten Besuch sagen sie dir du sollst leiser sein.
    Beim zweiten Mal sind sie strenger.
    Beim letzten bekommst du dann nach nochmaliger Ruhestörung den Brief.

    Was mich aber wunderet, dass keiner sich beschwert hat...
    Steht denn in dem Brief wer euch angezeigt hat?

    Wie gesagt, ich weiß es nicht zu 100%.

  3. #3
    Erfahrener User Avatar von DuF73n
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    nein der brief war anonym also auch da kein anhaltspunkt. Da uns bewusst war dass es erstens von Samstags auf Sonntags war und auch länger als 10 Uhr war , haben wir natürlich ab 10 uhr auch alle ein wenig drauf geachtet , dass wir ruhiger sind . Deswegen wundert mich das schon sehr. Zudem waren wir alle im Haus und haben auch fenster geschlossen gehalten , sodass es nicht zulaut wird . Zudem war dies ein gemietetes Pfarrheim welches ein Haus für sich war , also auch keine angrenzenden Wohnungen. Die nächsten waren auf der anderen Straßenseite , also müssten wir schon extrem laut gewesen sein

  4. #4
    VIP Avatar von foofi
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    guten Morgen,
    geh doch einfach mal selber zur Polizei und frag da mal nach.

    Die beissen nicht.

    So, kann dir das eh hier keiner beantworten und wie eine anzeige abläuft ist bekannt (siehe oben) und eigentlich auch gesetzlich geregelt.

  5. #5
    Co-Administrator Avatar von ZaCXeeD
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    Hat denn diese Anzeige ein Aktenzeichen bzw. ist denn dieses Dokument überhaupt von einer Justizbehörde?

    Normalerweise kommen keine Anzeigen anonym an, sondern werden von der nächstgelegenen Polizeistelle abgeschickt und für gewöhnlich haben die auch einen Absender draufzuschreiben.

    Falls ein Aktenzeichen vorhanden ist und sofern die Polizei den Vorfall bei sich registriert hat, ist dies rechtens. Jeder Bürger hat gemäß paar Paragraphen (irgendwas mit 100 beim Ordnungewidrigkeitsgesetz) das Recht, den Nachbar oder Mitbewohner anzeigen zu können. Jedoch sollte man schon vorweisen können, dass diese Person die angezeigt wird, auch für den Lärm der Ruhestörung verantwortlich ist.

    Aus meiner Sicht würd ich persönlich vorsichtig damit umgehen, da sowas ziemlich mies enden kann. Im Normalfall wird man nur verwarnt, sofern sich das dann wiederholen sollte kann sich da schlimme Folgen bilden. Kündigung des Mietrechts etc. sind da nur kleine Sachen, sobald sich ein Anwalt da richtig reinsteigert kann unter Umständen sogar Schadensersatz verlangt werden.

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