Da Behauptungen bewiesen werden wollen:

Zitat Zitat von ...
Tatsächlich reicht ein “Keine Werbung”-Aufkleber auf dem Briefkasten in diesem Fall nicht aus, denn dieser gilt nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 14.07.2011 (I-4 U 42/11) nicht für kostenlose Anzeigenblätter mit lose eingelegten Werbeprospekten, worauf sich der Springer-Verlag sicher berufen wird. Darauf deutet die Ansage “inkl. Werbeverweigerer” bereits hin.

Das LG Lüneburg hat allerdings am 30.09.2011 entschieden: “Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.”
http://rheinrecht.wordpress.com/2012...mal-geschenkt/

Und 150.000 sind sehr viel.
Eben wegen dem Logistik aufwand.
Axel Springer darf mit der Post (Oder wem auch immer) irgendwie
dafür sorgen, dass eben all diese keine Zeitung bekommen.
Das dürfte schon für Probleme sorgen.

Edit: DIe Zahlen steigen sowieso noch rapide an