Hallo Jamie,
Herr Ministerpräsident Koch dankt Dir für Deine E-Mail vom 21. November 2009 und hat mich gebeten, Deine Frage zu beantworten.
Die Rundfunkgebühr ist die Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Landesrundfunkanstalten der ARD, ZDF und Deutschlandradio). Sie deckt den größten Teil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen. Ihr Wegfall würde den Fortbestand der öffentlich-rechtlichen Sender mit der Folge in Frage stellen, dass zukünftig nur noch durch Werbung oder als Pay-TV finanzierte Angebote der Privatsender empfangbar wären.
Eine solche Entwicklung dürften die Bundeländer als zuständiger Rundfunkgesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgrund der besonders wichtigen Bedeutung des Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung nicht zulassen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt, dass die Gebührenfinanzierung die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechende Art der Finanzierung ist, weil sie es ihm ermögliche, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anzubieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt entspreche.
Aufgrund dieser Rechtsprechung hat sich in Deutschland eine duale Rundfunkordnung mit einem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern entwickelt, in der die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender die Aufgabe haben, durch ein vielfältiges und umfassendes Programmangebot die „Grundversorgung“ der Bevölkerung sicherzustellen.
Nach unserem Grundgesetz und dem Willen des Gesetzgebers sind also die Herstellung abwechslungsreicher Programme und das Angebot umfassender und objektiver Informationen durch die Erhebung von Rundfunkgebühren (oder einer anderen Abgabe) sicherzustellen. Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer unabhängig davon zu zahlen, ob er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich nutzen will oder nicht. Jugendliche, die bei ihren Eltern wohnen und noch über kein eigenes Einkommen verfügen, müssen für ihre Geräte jedoch keine Rundfunkgebühr bezahlen.
Ich hoffe, Deine E-Mail damit hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hoffmann
Abteilung Recht und Verfassung