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Thema: EU-Gericht schützt Raubkopierer

  1. #1
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    Standard EU-Gericht schützt Raubkopierer

    EU-Gericht schützt Raubkopierer
    Erschienen am 29. Januar 2008 | Christoph Schmidt mit Material der dpa


    Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte von Raubkopierern.
    (Quelle: dpa)
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Raubkopierern gestärkt. Demnach müssen Internetanbieter die Verbindungsdaten von Filesharern nicht gegenüber der Musik- und Filmindustrie Preis geben, damit diese Urheberrechtsverletzungen rechtlich verfolgen kann. Damit stärkten die Richter den Datenschutz im Internet, der auch für Musikpiraten gilt.

    Spanische Rechteverwerter wollten gerichtlich durchsetzen, dass das Telekomunternehmen Telefónica die Adressen von Kunden herausgeben muss, die im Internet Musikstücke tauschen (Rechtssache C-275/06). Der EuGH urteilte nun, dass das Urheberrecht von Musikproduzenten den Datenschutz im Internet nicht aushebeln dürfe. Vielmehr müsse eine angemessene Balance zwischen Urheberrecht und Datenschutz gefunden werden.

    Europäischer Gerichtshof weist Klage zurück
    Telefónica hatte die Herausgabe der Daten abgelehnt: Spanisches Recht erlaube das nur für Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Gegen diese Regelung klagte die Vereinigung Promusicae. Der EuGH wies diese Klage nun ab und stellte fest, dass das Urheberecht den Schutz personenbezogener Daten nicht einschränken dürfe. Nach EU-Recht seien die Mitgliedstaaten nicht dazu gezwungen, Telekommunikationsunternehmen zur Weitergabe der Verbindungsdaten zu verpflichten. Ihnen stehe allerdings das Recht zu, entsprechende Verpflichtungen zu erlassen. So kann sich das neue Urteil auf Gesamteuropa auswirken.Foto-Show Die 15 dreistesten Internet-Märchen


    Deutsche Filesharer leben gefährlich
    In Deutschland ist der Zugriff auf personenbezogene Daten der Telekommunikationsunternehmen lediglich zu Strafverfolgungszwecken erlaubt. Dennoch greifen schon heute Musikkonzerne auf diese Daten ausgiebig zu. So sammeln professionelle Piratenjäger die IP-Adressen von Raubkopieren. Aufgrund dieser erstattet ein Anwaltsbüro im Auftrag der Rechteinhaber bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt und fordert die Herausgabe der Verbindungsdaten. Der Staatsanwalt wendet sich an den Provider, ermittelt den Inhaber der entsprechenden IP-Adresse und teilt diese dem Anwaltsbüro mit. Somit ist der Weg für zivilrechtliche Klagen gegen Raubkopierer offen


    Quelle
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  2. #2
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    nun.. das bringt uns deutschen herzlich wenig^^

  3. #3
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    Wieso dann???
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  4. #4
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    Deutsche Filesharer leben gefährlich
    In Deutschland ist der Zugriff auf personenbezogene Daten der Telekommunikationsunternehmen lediglich zu Strafverfolgungszwecken erlaubt. Dennoch greifen schon heute Musikkonzerne auf diese Daten ausgiebig zu. So sammeln professionelle Piratenjäger die IP-Adressen von Raubkopieren. Aufgrund dieser erstattet ein Anwaltsbüro im Auftrag der Rechteinhaber bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt und fordert die Herausgabe der Verbindungsdaten. Der Staatsanwalt wendet sich an den Provider, ermittelt den Inhaber der entsprechenden IP-Adresse und teilt diese dem Anwaltsbüro mit. Somit ist der Weg für zivilrechtliche Klagen gegen Raubkopierer offen


    na deswegen
    vater staat bzw sagt den ISPn sie sollen die daten speichern
    diese geben die daten gern weiter und somit is man am *****.. ich wette das is genauso wie mitn einwohner melde amt.. woher die GEZ ihre infos nimmt
    was eigentlich auch nich rechtens ist.. aber es wird halt gemacht

  5. #5
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    Der Punkt ist: Die Musikindustrie selbst darf nicht ohne weiteres an die Daten gelangen. Schaltet sie aber Anwälte ein, die mit der Verfolgung solcher Dinge betraut werden, dürfen die entsprechenden Daten wieder herausgegeben werden.


    Der Titel dieses Beitrags ist also nicht ganz richtig. Es wird lediglich der Musikindustrie selbst erschwert, an die Daten zu gelangen. Sie kommen aber dennoch heran, sobald sie einen Anwalt zwischenschalten.

  6. #6
    Erfahrener User Avatar von maci1702
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    Das EU Gesetz steht über dem Deutschen


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