Zitat von
NeoSephiroth
wenn du niemanden wählen willst der zur auswahl steht aber deine stimme gelten soll musst du wählen, und zwar ungültig.
beispiel:
wenn es eine wahlbeteiligung von 60% gibt dann zählen die 60% bei der sitzverteilung im bundestag als 100%...es werden alle sitze vergeben
wenn jedoch 100% wählen, aber 40% davon ungültig, dh zb einen durchgestrichenen stimmzettel abgeben, dann zählen die restlichen 60% bei der sitzvergabe auch als 60%, dh 40% der sitze bleiben leer.
so wurde es mir zumindest in sozialkunde erklärt, und meinem bruder vor kurzem ebenso.
wenn das nicht stimmen sollte macht mich drauf aufmerksam (wenns geht mit quelle), aber ich denke das stimmt so (weils der lehrer ja sagt :ugly:)
ich werde auf jedenfall wählen..und zwar ungültig, da ich bei keiner der vorhandenen parteien meine vorstellungen erfüllt sehe (milde ausgedrückt)