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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IP-Adressen, darf man sie herausrücken?



Calvin001
17.06.2009, 17:36
Guten Abend Community. :)

Erstmal die Vorgeschichte und dann die Frage dazu.
Also...

Mein Kumpel hat im SchuelerVZ ein Mädchen seiner Schule beleidigt, indem er ein Fakeprofil erstellt hat, auf dem er sie (auf lustiger Art und nicht einfach Ausdrücke benutzt) beleidigt. Sie hat das Profil in der Schule im ITG-Unterricht, während sie am Rechner saß, gesehen und hat ihren ITG-Lehrer informiert. Dieser hat dann probiert rauszufinden wer dieses Profil erstellt hat. Nachdem das Mädchen ihre Eltern informiert hat wollen die Eltern Anzeige erstatten. Noch weiß niemand, dass mein Kumpel das war. Der ITG-Lehrer hat jetzt im SchuelerVZ angerufen und wollte die IP-Adresse meines Freundes. Diese hat er aus Datenschutzgründen nicht bekommen, was ja auch verständlich ist. Er meint aber, wenn der Staat sich einschaltet, also die Anzeige erstattet wird, holt sich der Staat einen Beschluss für die IP-Adressen und dann muss SchuelerVZ die IP-Adressen herausrücken. Ich hab mich im Internet mal ein bisschen informiert und habe gelesen, dass seit 2007 es verboten ist IP-Adressen zu archivieren.

Nun meine Frage:
Kann der Staat bzw SchuelerVZ herausfinden, wer das Profil erstellt hat, oder ist das Speichern der IP-Adressen illegal und somit nicht möglich herrauszufinden wer das war?

Ihr würdet ihm wirklich sehr helfen, wenn jemand mehr darüber bescheid wüsste, denn der Lehrer hat mit einem Schulverweis gedroht. :-|
Er hat seine Lektion gelernt und wird das bestimmt kein zweites mal machen. :wink:

Danke schonmal für eure Antworten, die es sicher geben wird. :-)

foofi
17.06.2009, 17:41
was sagt das AGB?

Warfrog
17.06.2009, 17:42
Guten Abend Community. :)

Erstmal die Vorgeschichte und dann die Frage dazu.
Also...

Mein Kumpel hat im SchuelerVZ ein Mädchen seiner Schule beleidigt, indem er ein Fakeprofil erstellt hat, auf dem er sie (auf lustiger Art und nicht einfach Ausdrücke benutzt) beleidigt. Sie hat das Profil in der Schule im ITG-Unterricht, während sie am Rechner saß, gesehen und hat ihren ITG-Lehrer informiert. Dieser hat dann probiert rauszufinden wer dieses Profil erstellt hat. Nachdem das Mädchen ihre Eltern informiert hat wollen die Eltern Anzeige erstatten. Noch weiß niemand, dass mein Kumpel das war. Der ITG-Lehrer hat jetzt im SchuelerVZ angerufen und wollte die IP-Adresse meines Freundes. Diese hat er aus Datenschutzgründen nicht bekommen, was ja auch verständlich ist. Er meint aber, wenn der Staat sich einschaltet, also die Anzeige erstattet wird, holt sich der Staat einen Beschluss für die IP-Adressen und dann muss SchuelerVZ die IP-Adressen herausrücken. Ich hab mich im Internet mal ein bisschen informiert und habe gelesen, dass seit 2007 es verboten ist IP-Adressen zu archivieren.

Nun meine Frage:
Kann der Staat bzw SchuelerVZ herausfinden, wer das Profil erstellt hat, oder ist das Speichern der IP-Adressen illegal und somit nicht möglich herrauszufinden wer das war?

Ihr würdet ihm wirklich sehr helfen, wenn jemand mehr darüber bescheid wüsste, denn der Lehrer hat mit einem Schulverweis gedroht. :-|
Er hat seine Lektion gelernt und wird das bestimmt kein zweites mal machen. :wink:

Danke schonmal für eure Antworten, die es sicher geben wird. :-)

Huii, solche "Spielchen" kenn ich auch noch xD

Jede IP wird von der Webseite gelogt worauf man gerade surft. Jedoch darf man sie nicht an normale Leute rausgeben (Wie du gesagt hast). Der Staat darf schon eher an die IP, aber ich glaube kaum das sich der Staat das antut, da glaube ich eher das das Profil vorher gelöscht wird. Sind ja mehrere was solche "Beleidigungsaccounts" eröffnen.


Edit: Dachte vorher an den Threadnamen wegen RS, Insider kennen sich aus :D

foofi
17.06.2009, 17:45
Das ist doch keine staatliche Einrichtung, das ist doich was privates. Der Betreiber bzw. die Admins von SchülerVZ können mit den IPs sicher ALLES machen...! Eventuell verkaufen die diese Daten gegen Bares weiter oder so.

Calvin001
17.06.2009, 17:46
Also er hat das Profil dann auch gleich gelöscht, als er bei sich Zuhause war. Verständlich, aber ist das auch wirklich sicher, dass das nicht heruasgefunden werden kann wer es war, denn die Eltern haben mit einer Anzeige gedroht. Das hat zumindest der Lehrer gesagt? :neutral:

Und zu foofis Frage:

Können meine Daten ohne mich zu fragen weitergegeben werden?

Nein. Die studiVZ Ltd. als Betreiberin des schülerVZ gibt keine personenbezogenen Daten und/oder E-Mail-Adressen an Dritte zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken weiter – weder an werbetreibende Unternehmen noch an Adress-Sammler oder sonst irgendwen. Für uns ist der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitglieder das höchste Gut unseres Netzwerks. Auch die Möglichkeit, über eine Suchmaschinen-Anfrage ein schülerVZ-Profil zu recherchieren, ist ausgeschlossen.

Fusion145
17.06.2009, 17:48
Naja, soweit ich weiß wird die IP gespeichert...
Selbst hier im Forum wird die IP-Adresse gespeichert, soweit ich weiß sieht auch jeder Mod deine IP-Adresse (korrigiert mich wenn was falsch ist).

Aber ganz ehrlich ich glaub nicht wirklich das sich die Staatsanwaltschaft mit so Kleinigkeiten beschäftigt selbst bei Leute die Urheberrechtlich geschützte Sachen Downloaden (in kleinen Mengen) wird fast immer die Klage fallen gelassen da der Aufwand einfach zu hoch wäre...
Aber eine Frage stellt sich mir, warum sollte man wegen sowas von der Schule fliegen können?

Ich würde mich an der stelle von deinem Freund einfach entschuldigen, ist die einfachste Sache und er kommt dann wahrscheinlich mit nem blauen Auge davon ;)

Edit: Ja, deine IP-Adresse kann einfach so weitergeben werden (ob das rechtlich korrekt ist, ist eine andere Frage;-))

R@ge
17.06.2009, 17:49
Ich weiß jetzt nicht genau , wie lange IPs gespeichert werden .

Wenn aber tatsächlich ein Verfahren wegen solch einer Kleinigkeit eingeleitet werden sollte , dann dauert das ewig , d.h. bis die Beamten richtig das Arbeiten anfangen , sind die IPs schon nicht mehr gespeichert .

Ich hoff ich liege richtig mit meienr Vermutung.:)

Edit : Ich zeig ja auch nicht jeden an , der mich z.B. auf nem Server in COD4 beleidigt , da hätte der Staatsanwalt einiges zu tun ^^ .

Warfrog
17.06.2009, 17:49
Das ist doch keine staatliche Einrichtung, das ist doich was privates. Der Betreiber bzw. die Admins von SchülerVZ können mit den IPs sicher ALLES machen...! Eventuell verkaufen die diese Daten gegen Bares weiter oder so.
Ist genau so mit den Emails, die werden auch verkauft, von gewissen Seiten (Obwohl es eigentlich illegal ist...

Also an seiner Stelle, würde ich das Profil sofort löschen, aber mit ner Proxy. Oder sich bei dem Mädchen entschuldigen, obwohl das letzere sicher schwerer ist :D

EDIT: War wohl zu langsam...

Willy
17.06.2009, 17:51
Also wohl ja. Gewerblich/kommerziell ist das ja nicht gerade. Die Frage ist, ob es wirklich eine Anzeige gibt. Erstens lohnt sich das eigentlich nicht und zweitens: Bevor es zu einer Anzeige kommt, sollte man sich so einigen.

Ein wirkliches Zeichen von Reue und - naja, sagen wir mal Größe wäre, wenn "dein Freund" (? 8)) sich zu erkennen gäbe und sich entschuldigt. Offensichtlich hat es das Mädchen tief verletzt und da sollte man sich auch als Kind mal drüber Gedanken machen.

Aussitzen und hoffen, dass "der Staat nicht eingreift" ist schon ziemlich feige.

FatihG28
17.06.2009, 17:52
Das gleiche Thema wurde in der letzten Sendung von Akte 2009 behandelt! Da ging es auch um das virtulle Mobbing. Soviel ich weiss, können virtuelle Beleidigungen zu einer Anzeige führen, wenn die Beweislast (das in diesem Falle schwarz auf weiss) erfüllt wird/wurde. Der Betreiber einer Seite ist dann verpflichtet, die IP rauszurücken.

Viele glauben dass sie völlig anonym im Netz unterwegs sind! Sie neigen dann zu diesen Spassen. Allerdings ist das eine öffentliche Form der Beleidigung. Gleiches gilt, wenn man Flugblättern verteilt (geht ja indirekt in die Richtung, nur dass das eine als Flyer irgendwo rumliegt, dass andere digital ist).

So war zumindest der Sachverhalt im Beitrag. Ich bin da leider überfragt. Meine juristischen Kenntnisse versagen hierbei :D

Calvin001
17.06.2009, 17:57
Nagut, wenn sie die IP dann wirklich herausrücken müssen, muss er sich zwangsweise dann doch entschuldigen. Aber was mir aufgefallen ist, ist dass der Lehrer ziemlich einschüchternd geredet hat und halt gesagt hat, dass das irgendwo vermerkt wird und man so schlechtere Aussichten bei den zukünftigen Arbeitgebern hätte, wenn die Staatsanwaltschaft dann beginnt zu ermitteln.

E1ite-Marc0
17.06.2009, 17:57
Die Accounts werden bei Meldung von Beleidigungs etc. Accounts einfach gelöscht.
Und wenn eine Anzeige erstattet wird, dann wird die Polizei sich bei SchülerVZ melden wegen IP-Adresse.
Aber bis dahin existiert entweder kein Account mehr und somit erst recht keine IP bzw. die IP wird nicht solange gespeichert. :)
MfG
Marc0

Calvin001
17.06.2009, 17:59
Die Accounts werden bei Meldung von Beleidigungs etc. Accounts einfach gelöscht.
Und wenn eine Anzeige erstattet wird, dann wird die Polizei sich bei SchülerVZ melden wegen IP-Adresse.
Aber bis dahin existiert entweder kein Account mehr und somit erst recht keine IP bzw. die IP wird nicht solange gespeichert. :)
MfG
Marc0

Also wird die IP gelöscht wenn der Account gelöscht wird? Das ist jetzt erst 5 Tage her seitdem der Account besteht und gelöscht wurde er gestern. Wenn man die IP nur über so einen kurzen Zeitraum speichert, was bringt das dann überhaupt diese zu speichern? :?

Willy
17.06.2009, 17:59
Nagut, wenn sie die IP dann wirklich herausrücken müssen, muss er sich zwangsweise dann doch entschuldigen. Aber was mir aufgefallen ist, ist dass der Lehrer ziemlich einschüchternd geredet hat und halt gesagt hat, dass das irgendwo vermerkt wird und man so schlechtere Aussichten bei den zukünftigen Arbeitgebern hätte, wenn die Staatsanwaltschaft dann beginnt zu ermitteln.

Natürlich muss er sich entschuldigen. Wenn man einen Funken Ehre im Leib hat, sollte das allerdings nicht erst zwangsweise geschehen.

Edit: Auch als Kind. Auch da sollte man sich der Tragweite seiner Handlungen bewusst sein.

E1ite-Marc0
17.06.2009, 17:59
...
schlechtere Aussichten bei den zukünftigen Arbeitgebern hätte, wenn die Staatsanwaltschaft dann beginnt zu ermitteln.
Die meisten Anzeigen (eig. alle, jedoch kommt es drauf an für was, sprich Betrug, Freiheitsraub (Sehr schöne Sache, mein Sportlehrer hat wegen mir so eine Anzeige und bald evtl. ein Gerichtsverfahren.) werden nach einigen Jahren gelöscht. So hat ein älterer Freund von mir wegen Körperverletzung die Anzeige gelöscht gekriegt. (Sprich sie war nicht mehr eingetragen.)
MfG
Marc0
Edit: Ja sie wird entweder später gelöscht oder direkt mit dem Account gelöscht. Aber bis die Polizei sich wegen der IP meldet wegen der Anzeige wird das sicherlich gelöscht bzw. das wird sicherlich nichtmal wegen so einer Kleinigkeit nachgefragt und nur Papierkram... :D Wer sich soetwas antut, tut mir echt leid...

FLeshtized
17.06.2009, 18:03
Deshalb macht man sowas auch im InternetCafe 8-)

Oder am besten GARNICHT

CRYSISTENSE
17.06.2009, 18:03
Die IP-Adresse darf nur auf richterlichen Beschluss(Staatsanwaltschaft) preisgegeben werden.

Ich weiss das, weil ich mich wegen diverser Internetabzocken darüber informiert habe. Da wird einem ja immer gesagt, dass die IP gespeichert wurde und ich wollte eben wissen, ob diese vom Anbieter (Serverbetreiber etc.) herausgegeben werden darf. Wie gesagt, das kann nur die Staatsanwaltschaft erzwingen und das auch nur bei extremen Fällen, was hier ja nicht der Fall ist.

evtl. Anzeige -> Prüfung durch Staatsanwalt -> mangelndes öffentliches Interesse -> keine Fahndung nach der IP-Adresse -> Staatsanwalt wird den Fall zu den Akten legen (das wäre schon das Schlimmste, was passieren könnte, also mach dich nicht verrückt)

E1ite-Marc0
17.06.2009, 18:07
@ CRYSISTENSE
Jo, schön beschrieben... :) So in etwa hab ich das auch gewollt zu schreiben... :D
MfG
Marc0

Calvin001
17.06.2009, 18:11
Danke CRYSISTENSE. Naja er wird sich trotzdem entschuldigen. Er sagt mir grade, dass er es bereits unserem Vertraunslehrer gesagt hat. :aua:

Danke für eure Antworten. Jetzt weiß er wie er handeln soll.